Diskussion über leistungsbezogene Entlohnungsmodelle / DRV-Finanzservice soll als erstes branchenspezifisches Rating-Modell bei der Mittelstandstagung in Kassel präsentiert werden
(Frankfurt am Main) Über leistungsbezogene Entlohnungsmodelle hat am 18. Mai Dr. Helmut Rau von der DRV-Tarifgemeinschaft (DRV-T) vor dem Ausschuß Betriebswirtschaft des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) bei DRV-Mitglied Travel Agency Technologies and Services GmbH in Frankfurt-Niederrad referiert. Es gebe viele betriebliche Regelungen, aber kein Patentrezept, erläuterte der Tarifexperte des Arbeitgeberverbands bei der Ausschußsitzung unter Leitung von Axel Duhr (Reisebüro Wichelhovenhaus, Iserlohn). Der Tarifvertrag der Tourismusbranche lasse eine variable Entlohnung zu, in den unteren beiden Gehalts-Gruppen B und C allerdings nur nach oben (105 bis 109 Prozent), so Dr. Helmut Rau. Hingegen könne in den oberen Gehalts-Gruppen D bis H die Entlohnung leistungsbezogen zwi-schen 95 und 110 Prozent variieren. Für Betriebsvereinbarungen zu Sonderzahlungen lasse der Tarifvertrag einen Spielraum von 60 bis 140 Prozent. Die Bandbreite hierfür wolle die DRV-T in den laufenden Gesprächen mit der Gewerkschaft erhöhen.
Leistungsbezogen lohnt sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, formulierte Dr. Helmut Rau, auch wenn die Maßstäbe im Tourismus schwieriger zu definieren seien als in Produktionsbetrieben. Bei Unternehmen mit Betriebsrat sei eine Betriebsvereinbarung mit dessen Zustimmung für leistungsbezogene Entlohnungsmodelle erforderlich. Ohne Betriebsrat könnten leistungsbezogene Modelle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einzelvertraglich vereinbart werden.
Monatliche Entgelte würden eher selten leistungsbezogen gestaltet. Wesentlich höher sei die Akzeptanz bei Sonder- und Einmalzahlungen, darunter auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. In vielen Reisebüros seien etwa Mitarbeiter-Provisionen für Versicherungsverkäufe an der Tagesordnung, sagte der Tarifexperte. Anknüpfungspunkte für weitergehende Modelle könnten Leistungsbeurteilung, Zielerreichung, Ertrag, Umsatz, Planzahlen, oder aber ein Marktvergleich sein. In Betracht kämen ferner Kundenzufriedenheitsbefragungen, das Gewinnen von Schlüsselkunden, das Halten von Neukunden, Umsätze in margenstarken Segmenten sowie Kosteneinsparungen.
Dr. Helmut Rau verwies auf die privaten Banken, wo mit Zustimmung der Gewerkschaft ab Juni 2004 acht Prozent der Monatsgehälter in einen Topf mit garantierter Ausschüttung nach individueller Leistung und Erfolg wandern und das Weihnachtsgeld ab dem kommenden Jahr zwischen 90 und 120 Prozent schwanken kann. Auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Metall- und Elektroindustrie arbeiteten an einem Entgeltrahmenabkommen mit prozeß-, kunden-, produkt-, mitarbeiter- und firmenbezogenen Leistungselementen.
Zufrieden zeigten sich die Mitglieder des DRV-Ausschusses Betriebswirtschaft mit der Pilotphase für den DRV-Finanzservice in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfer- und Unternehmensberater-Kooperation HLB, um mittelständische DRV-Mitglieder auf Banken-Ratings nach
dem Basel-II-Abkommen vorzubereiten: Am Sonntag, 4. Juli 2004, werde bei der DRV-Mittelstandstagung in Kassel erstmals ein branchen-spezifisches Rating-Modell präsentiert, das Besonderheiten wie Provisionsumsätzen und positivem Zinssaldo Rechnung trägt, freute sich Vorsitzender Axel Duhr über das Ergebnis zweijähriger Vorbereitungen.
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