Diskussionsentwurf für eine Reform des Strafverfahrens / Verstärkte Mitwirkungsrechte für die Verteidigung
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag und das Bundesministerium der Justiz mit dem "Diskussionsentwurf für eine Reform des Strafverfahrens" die jahrzehntelang geübte Rechtspolitik immer weiter gehender Einschnitte in Bürgerrechte und in Rechte der Verteidigung aufgegeben haben und einen wichtigen Schritt in Richtung effektiverer Mitwirkung der Verteidigung vor allem im Ermittlungsverfahren unternehmen.
Mit dem Diskussionsentwurf, der auf dem 64. Deutschen Juristentag in Bonn vom 21. bis 24. September 2004 breit erörtert werden wird, sollen die Mitwirkungsrechte der Verteidigung vor allem im Ermittlungsverfahren gestärkt, der Beschuldigte früher über die Einleitung des Verfahrens unterrichtet, dem Beschuldigten früher ein Pflichtverteidiger bestellt und die Mitwirkung des Verteidigers an Vernehmungen seines eigenen Mandanten, aber auch an bestimmten Vernehmungen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Sachverständigen verstärkt werden. Damit werden schon seit langem erhobene Forderungen der Anwaltschaft an eine Reform des Strafverfahrens verwirklicht.
"Gerichte und Staatsanwaltschaft haben nicht das Monopol über die Wahrheitsfindung im Strafprozess. Der Verteidiger des Beschuldigten muss die Möglichkeit haben, daran mitzuwirken, und zwar ab einem möglichst frühen Zeitpunkt", so Rechtsanwalt Eberhard Kempf, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. "Erst dadurch, dass jede Seite im Strafverfahren ihren Beitrag jeweils aus ihrer Sicht leistet, entsteht ein gerechtes Ergebnis in einem fairen Verfahren".
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
Littenstr. 11, 10179 Berlin
Telefon: 030/7261520, Telefax: 030/726152190
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