Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

djb begrüßt EuGH-Urteil zu Unisex-Tarifen in der Privatversicherung

(Berlin) - "Klarer und deutlicher hätte der EuGH die Einführung einheitlicher Tarife für Männer und Frauen nicht einfordern können", bewertet Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), das Urteil vom 1. März 2011 (Rechtssache C-236/09). "Es ist sehr gut, dass sich der hohe Stellenwert der Gleichbehandlung im Unionsrecht gegenüber den Versicherungsgepflogenheiten durchgesetzt hat."

Bereits die deutsche Generalanwältin Kokott hatte sich dafür ausgesprochen, auch Versicherer auf die Gleichbehandlung zu verpflichten. Der EuGH geht darüber sogar noch hinaus. Denn nicht erst nach drei Jahren, sondern bereits ab Ende 2012 darf es keine unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen mehr geben.

Nach Ablauf dieser Frist werden Klagen von Frauen auf gleiche Bedingungen wie Männer ernste Finanzierungsprobleme für die Versicherer bringen und womöglich den Staat in die Haftung zwingen. Wichtig ist deshalb, dass Gesetz- und Verordnunggeber und die Versicherungsaufsicht jetzt eine zügige Neuberechnung geschlechtergerechter Tarife und die Umstellung vor allem in der Kranken- und Lebensversicherung durchsetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22

(el)

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