djb begrüßt Reform des Versorgungsausgleichsrechts und regt Nachbesserung an – für mehr Geschlechtergerechtigkeit
(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts wichtige Reformansätze, fordert aber auch Nachbesserung. Insbesondere müssen Nachteile, die vor allem Frauen treffen, wirksamer ausgeglichen und der Rechtsschutz verbessert werden.
„Der Versorgungsausgleich ist wichtig, um Gleichstellung zu sichern. Die Nachteile, die weiterhin überwiegend Frauen treffen, können und müssen konsequent ausgeglichen werden“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Der djb begrüßt insbesondere, dass künftig übergangene, also insbesondere vergessene, verschwiegene oder übersehene Anrechte nachträglich ausgeglichen werden können. Dies schließt wichtige Gerechtigkeitslücken, unter denen bislang vor allem Frauen leiden.
Dagegen hat der vorgeschlagene schuldrechtliche Ausgleich im Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich mehrere Nachteile. So werden Wertsteigerungen der Rentenansprüche nicht automatisch ausgeglichen; damit entsteht ein Schaden, der gesondert geltend gemacht werden muss.
„Ansprüche auf Versorgungsausgleich müssen ohne Abzüge und ohne unnötige weitere Prozessrisiken auch nachträglich geltend gemacht werden können, gerade weil die Materie in der Praxis fehleranfällig ist“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.
Der djb fordert den Gesetzgeber auf, die Reform im weiteren Verfahren entsprechend anzupassen, um die wirtschaftliche Absicherung beider Ehepartner auch nach einer Trennung – und damit die Gleichstellung – nachhaltig zu stärken.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0
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