Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
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djb spricht sich für mehr Unterstützung für die Betroffenen bei fortwährender Kindesentziehung aus

(Berlin) - Anlässlich der Pressemitteilung Nr. 7/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2007 spricht sich der Deutsche Juristinnenbund (djb) für mehr Unterstützung der Betroffenen bei fortwährender Kindesentziehung aus. In dem vom höchsten Gericht kürzlich entschiedenen Fall verweigerte ein Vater die zur Rückführung des Kindes notwendige notarielle Zustimmungserklärung, obwohl die in Deutschland lebende Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat. Er wurde daraufhin zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Auch nach der Verurteilung hat er die Unterschrift nach wie vor verweigert. Hier hilft auch die geplante Änderung des Familienverfahrensgesetzes nicht, da nach § 102 FamFG-E zwar Ordnungshaft verhängt werden kann, diese aber 6 Monate nicht überschreiten darf. Jährlich werden Hunderte von Kindern aus Deutschland entführt und dies nicht nur aus binationalen oder nichtdeutschen Familien. Das Leid, das die Kindesentziehung sowohl bei den entführten Kindern wie aber auch bei den zurück bleibenden Familienangehörigen hervorruft ist sehr groß. Der Kontakt zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen – und hierzu gehören in erster Linie die Mütter – reißt in der Regel völlig ab. Nicht selten werden die Kinder der Pflege dort lebender Familienangehöriger überlassen und der andere Elternteil kehrt wieder nach Deutschland zurück, wie es auch in dem Fall geschehen ist, über den das Bundesverfassungsgericht hier zu entscheiden hatte. Das Kind wächst in diesen Fällen dann von beiden Elternteilen getrennt auf.

Das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate), die immer wieder um Hilfe gebeten werden, haben bei grenzüberschreitenden Kindesentziehungen keine rechtlichen und in der Praxis nur sehr begrenzte tatsächliche Möglichkeiten, um bei der Rückführung entzogener Kinder nach Deutschland zu helfen. Sorgerechts- und Aufenthaltsbestimmungsfragen sind durchweg in allen Ländern der Welt der Justiz zugeordnet, also den Gerichten. Rückführungen gelingen in der Regel, sofern ein Staat dem „Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" vom 25. Oktober 1980 beigetreten ist, ist dies nicht der Fall, gibt es für die Rückführung der Kinder kaum Unterstützung. Die Botschaften und Konsulate berufen sich darauf, dass sie die wirtschaftlichen Interessen der Bundesrepublik im Ausland vertreten und deshalb nicht zuständig sind. Da die entführten Kinder fast alle die Doppelstaatsbürgerschaft der jeweiligen Nation ihrer Elternteile haben, sind sie in den jeweiligen Ländern, in die sie entführt werden, Inländer/innen, so dass die deutschen Auslandvertretungen ohnehin nicht zuständig sind. Ob sie daneben auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, spielt also keine Rolle, in die Belange des Gastlandes dürfen sich die deutschen Botschaften und Konsulate nicht einmischen. Die Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen ist damit weitestgehend ausgeschlossen und in der Praxis auch nahezu unmöglich.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, ihr politisches Gewicht dafür einzusetzen, dass die Staaten, die bisher noch nicht Mitglied sind, dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 beitreten, dieses auch umsetzen und die Familien, die durch eine Kindesentziehung betroffen sind, unterstützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen Anke Gimbal, Geschäftsführerin Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Telefax: (030) 443270-22

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