Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

dju in ver.di begrüßt SPD-Gesetzentwurf zu Auskunftspflichten von / Bundesbehörden gegenüber der Presse

(Berlin) - Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union (dju) in ver.di begrüßt den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Regelung von Auskunftsansprüchen der Presse gegenüber Bundesbehörden: "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche, das einen Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden auf der Rechtsgrundlage der existierenden Landespressegesetze negiert, macht ein solches Gesetz auf Bundesebene unbedingt erforderlich. Journalistinnen und Journalisten müssen die Möglichkeit haben, Antworten auch auf unliebsame Fragen gegebenenfalls einklagen zu können. Das gilt auch und insbesondere für Bundesbehörden, zu denen beispielsweise der Bundesnachrichtendienst zählt", erklärte dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß.

Der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf schließe die sich aus dem Leipziger Urteil ergebende verwaltungsrechtliche Lücke. "Die Bundesregierung muss sich nun entscheiden: Will sie pragmatisch mit der Situation umgehen und der Pressefreiheit den ihr angemessenen rechtlichen Rahmen geben oder will sie Auskunftsansprüche gegenüber ihren Behörden verneinen? Wir erwarten ein klares Bekenntnis der schwarz-gelben Koalition zur Pressefreiheit und eine entsprechend schnelle Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes", forderte Haß.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

(cl)

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