Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

dju in ver.di fordert Bundesverteidigungsministerium auf, Löschaufforderung von Afghanistan-Papieren zurückzuziehen

(Berlin) - Als "absurd" bezeichnete der Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in ver.di, Ulrich Janßen, die Aufforderung des Bundesverteidigungsministeriums an die Rechercheredaktion der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), die so genannten Afghanistan-Papiere aus dem Internetauftritt der Mediengruppe zu entfernen. Bei den eingestellten Papieren handelt es sich um wöchentliche "Unterrichtungen des Parlaments". "Dass das Verteidigungsministerium sich jetzt mit seiner Löschforderung auf sein Urheberrecht beruft, widerspricht dem Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich über das Handeln der von ihnen gewählten Regierung zu informieren", sagte Janßen.

Anders als Autorinnen und Autoren oder Verlage könne eine demokratisch gewählte Regierung nicht frei entscheiden, wem sie Veröffentlichungen gestatte. "Eine solche Logik ist weder mit der Presse- noch mit der Informationsfreiheit zu vereinbaren", unterstrich Janßen. Wenn eine staatliche Stelle sich den Gedanken zu eigen mache, dass ihre Arbeit nicht öffentlich dokumentiert und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar gemacht werden könne, hätte dies in letzter Konsequenz fatale Auswirkungen auf die demokratischen Kontrollfunktionen, für die die Arbeit der Presse wesentlich sei: "Was würde es denn bedeuten, wenn ein Ministerium unter Berufung auf sein Urheberrecht die Veröffentlichung jeglicher unliebsamer Informationen verhindern könnte? Doch wohl, dass unliebsame Informationen über politisches Fehlverhalten in der Schublade verschwinden", warnte Janßen und forderte das Bundesverteidigungsministerium auf, seine Löschaufforderung unverzüglich zurückzuziehen.

Andernfalls warte die dju in ver.di gespannt darauf, wie das Ministerium angesichts der restriktiven Rechtsprechung zum Schutz von Gebrauchstexten die urheberrechtliche Schutzfähigkeit dieser spröden Amtstexte begründen will. An individueller Gestaltung ließen diese Papiere, die kaum mehr als eine Sammlung von vermischten Nachrichten entsprechend § 49 Abs. 2 UrhG darstellten, wenig erkennen: "Das Ministerium will mit seiner Vorgehensweise ja hoffentlich nicht andeuten, dass es sich dabei um geschützte Werke der fiktionalen Literatur handelt", ergänzte Janßen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

(tr)

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