Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

dju in ver.di warnt vor Einschnitt in die Pressefreiheit

(Berlin) - Die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di hofft, dass am Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden auch in Zukunft nicht gerüttelt wird. Mit Blick auf ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem morgen (20. Februar) ein Urteil erwartet wird, sagte der dju-Bundesvorsitzende Ulrich Janßen: "Wenn Journalisten Fragen an Behörden haben, müssen diese antworten." Eine abgeschwächte Auskunftspflicht wäre nach Meinung der dju in ver.di ein unangemessener Eingriff in die Pressefreiheit. "Uns leuchtet nicht ein, dass der in den Landespressegesetzen verankerte Auskunftsanspruch der Presse nur noch gegenüber kommunalen und Landesbehörden gelten soll, aber nicht mehr für Bundesbehörden wie zum Beispiel Ministerien oder Nachrichtendienste", unterstrich Janßen.

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über die Klage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst. Bei dem Prozess geht es unter anderem um die Frage, ob auch Bundesbehörden durch die Landespressegesetze zur Auskunft verpflichtet werden können.

Bereits Anfang Februar hatten sich der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und sein Stellvertreter Frank Werneke in einem Brief an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gewandt. Dem Bundesinnenministerium zugeordnet ist der Vertreter des Bundesinteresses (VBI), der in einem Gutachten für das Bundesverwaltungsgericht bestritten hatte, dass Journalisten ein Recht auf Auskunft gegenüber einer Bundesbehörde haben. In dem Schreiben von Bsirske und Werneke heißt es dazu: "Wir halten die Aktivitäten des VBI für inakzeptabel: Denn sollten die Richter der Auffassung des VBI folgen, könnten Journalisten Auskünfte von Bundesbehörden nur noch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verlangen. Dieser Weg ist jedoch bekanntermaßen nicht nur extrem kompliziert und langwierig, sondern führt häufig genug auch noch in Sackgassen, zum Beispiel durch die vielen Ausnahmen, die er zulässt, beispielsweise in Bezug auf den Bundesnachrichtendienst."

Weiter heißt es in dem Brief: "Wir befürchten, dass die VBI-Stellungnahme darauf abzielt, das Recht zur Beschaffung von Informationen generell zu beschneiden. Dagegen wenden wir uns mit aller Entschiedenheit. Rechtsstaatliches und demokratisch legitimiertes Handeln öffentlicher Institutionen bedarf eines Höchstmaßes an Transparenz, die nur durch einen ungehinderten Zugang der Presse zu Informationen über staatliches Handeln gewährleistet werden kann."

Bsirske und Werneke fordern Bundesinnenminister Friedrich auf, angesichts der Argumentation des VBI zu klären, wie der ungehinderte Zugang der Presse zu Informationen über die Arbeit der Bundesbehörden auch in der Zukunft sicher gestellt werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

(cl)

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