DJV-Appell an Schröder: Rechtsmittel gegen einäugiges Urteil
(Berlin) - Wenn dieses Urteil Bestand hat, wird die Wächterfunktion der Medien zur Schweigefunktion, warnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am 31. August in einem Schreiben an Bundeskanzler Gerhard Schröder. Nach nicht offiziell bestätigten Informationen will sich das Bundeskabinett am morgigen Mittwoch mit dem so genannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der Frage, ob Rechtsmittel eingelegt werden beschäftigen. Konken führte der Regierung die Folgen vor Augen, die die Rechtskraft des Urteils hätte. Es kann doch nicht sein, dass die Aufklärung über Missstände und Fehlverhalten von Politikern, Wirtschaftsbossen und sonstigen Prominenten per Gericht verboten wird.
Der DJV hatte - nach einem Dringlichkeitsantrag des DJV-Verbandstags im Juli als erster Verband bereits Justizministerin Brigitte Zypries in einem Schreiben aufgefordert, Rechtsmittel gegen das Urteil zu ergreifen. Nachdem Gerhard Schröder die Entscheidung über Rechtsmittel zur Chefsache erklärt und eine Beratung des Kabinetts angekündigt hatte, wandte sich der DJV-Bundesvorsitzende nun an den Kanzler: Unsere demokratisch bewährte Pressefreiheit darf nicht durch europäische Urteile beschnitten werden. Das Urteil ist einäugig. Prominente könnten bestimmen, wann es zu einer Veröffentlichung kommt. Berichterstattung würde zum Instrument der PR, der Journalist zum willenlosen Handlanger, erklärte Konken. Der Aufschrei, der gerade durch die Medienwelt geht, müsse gehört werden. In den vergangenen Tagen hatten sich auch Verleger, Chefredakteure sowie ARD und ZDF direkt an die Regierung gewandt.
Wir brauchen von der Regierung eine schnelle und positive Entscheidung zugunsten der Pressefreiheit - einer verfassungsrechtlichen Basis unserer Demokratie, forderte Konken begleitend zum Brief.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv)
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: 030/7262792-0, Telefax: 030/7262792-13
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