Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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DJV: Auskunftspflicht gilt auch für kommunale Unternehmen

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband weist darauf hin, dass die presserechtliche Auskunftspflicht gegenüber Journalistinnen und Journalisten auch für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform gilt. Anlass sind wiederholte Klagen von Mitgliedern des DJV über Informationsblockaden von Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen.

Die Auskunftspflicht leitet sich aus Sicht des DJV klar aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab. Danach muss der presserechtliche Behördenbegriff funktional ausgelegt werden, um der Pressefreiheit Rechnung zu tragen. Wenn öffentliche Gelder für staatliche Aufgaben verwendet werden und ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen besteht, folgt daraus ein Auskunftsanspruch der Presse. Dies gilt auch dann, wenn die öffentliche Hand diese Aufgaben durch ein privatrechtliches Unternehmen erfüllen lässt. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: „Ein kommunales Stadtwerk ist zwar kein städtisches Amt, muss sich aber in Sachen Auskunftspflicht gegenüber Journalisten so verhalten.“ Insbesondere der Lokaljournalismus sei auf diese Transparenz angewiesen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle, Hendrik Zörner, Pressesprecher(in), Torstr. 49, 10119 Berlin, Telefon: 030 7262792-0

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