DJV begrüßt BGH-Urteil zur Gerätevergütung
(Berlin) - Als wichtige Entscheidung für die Journalistinnen und Journalisten hat der Deutsche Journalisten-Verband das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Gerätevergütung begrüßt. In der am amn 1. Februar 2008 veröffentlichten Entscheidung (Az. I ZR 131/05) beschlossen die Bundesrichter, dass für so genannte Multifunktionsgeräte die urheberrechtliche Gerätevergütung in voller Höhe zu zahlen ist. Im vorliegenden Fall hatte die Verwertungsgesellschaft Wort gegen die Firma Hewlett Packard geklagt. Die VG Wort hatte die Auffassung vertreten, dass für Geräte, die Druck-, Fax-, Scan- und Kopierfunktion vereinen, die volle Vergütung in Höhe von 76,70 Euro nach den bis Ende 2007 geltenden Sätzen zu zahlen ist. Dem schloss sich der BGH an.
"Das Urteil hat die urheberrechtlichen Ansprüche der Journalistinnen und Journalisten auf eine gerechte Gerätevergütung gefestigt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Ausschüttungen der VG Wort an die Urheber sind vor allem für Freie ein wichtiger Aktivposten in der Bilanz." Konken forderte die Geräteindustrie auf, jetzt konstruktiv mit der VG Wort über neue Vergütungsverträge zu verhandeln.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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