DJV begrüßt Entscheidung zur Prozessberichterstattung
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Prozessberichterstattung begrüßt. Sie stellt aus Sicht des DJV einen akzeptablen Kompromiss zwischen der Berichterstattungsfreiheit der Journalistinnen und Journalisten und dem Persönlichkeitsschutz von Angeklagten, Zeugen und Richtern dar. Das Bundesverfassungsgericht hatte über eine Verfassungsbeschwerde des ZDF zum Ausschluss von Foto- und Kamerateams aus dem Gerichtssaal vor und nach Verhandlungsbeginn zu urteilen. Der Prozess findet seit März 2007 vor dem Landgericht Münster gegen 18 Bundeswehrausbilder statt, die ihre Untergebenen in einer Kaserne im westfälischen Coesfeld misshandelt haben sollen. Die Richter entschieden, dass bei gewichtigem öffentlichen Informationsinteresse eine Fernsehberichterstattung im Gericht grundsätzlich zulässig sei (Az. 1 BvR 620/07). Das Landgericht Münster hatte im März letzten Jahres jegliche Berichterstattung untersagen wollen. Dagegen hatte das ZDF eine Eilanordnung des Bundesverfassungsgerichts erwirkt.
Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Berichterstattung aus den Räumen eines Gerichts prinzipiell möglich sein. Davon ausgenommen sind mündliche Verhandlungen. Vor und nach Prozessbeginn sowie in den Verhandlungspausen können Journalisten Fotos und Kamerabilder machen sowie O-Töne sammeln. Das Gericht muss dann im Interesse des Persönlichkeitsschutzes abwägen, ob die Bilder anonymisiert werden müssen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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