DJV fordert lückenlose Pressefreiheit in Europa
(Bonn) - Für eine Vereinheitlichung europäischer Standards zur Pressefreiheit sprach sich DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken aus. Pressefreiheit und die rechtlichen Grundlagen journalistischer Arbeit sind zwar im vereinten Europa Angelegenheit der Nationalstaaten. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Pressefreiheit muss aber in allen Mitgliedstaaten durchgesetzt werden. Der Schutz der journalistischen Quellen sei eine der Grundvoraussetzungen der Pressefreiheit. Ohne diesen Schutz könnten Informanten davon abgehalten werden, die Presse bei der Information der Bürger über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu unterstützen.
Konken begrüßte es, dass Belgien nun einen Gesetzentwurf zum Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten vorgelegt habe. Er kritisierte aber die Ausnahmen vom Informantenschutz. Ohne den Schutz der Informanten wird die wichtige öffentliche Kontrollfunktion der Presse untergraben. Konken forderte in Übereinstimmung mit der belgischen Journalisten-Vereinigung und der European Federation of Journalists (EJF) Nachbesserungen des Entwurfs, bevor er verabschiedet wird.
Der DJV-Vorsitzende forderte die belgischen Behörden auf, dem Brüsseler Stern-Korrespondenten Hans-Martin Tillack das beschlagnahmte Material umgehend zurück zu geben und keine weiteren Maßnahmen gegen den Journalisten zu ergreifen. Es muss gewährleistet sein, dass Journalisten in der europäischen Hauptstadt auch kritisch berichten dürfen. Auch die EU-Mitgliedstaaten sollten auf die belgische Regierung einwirken, in ihrer Gesetzgebung die Rechte der freien Presse stärker zu berücksichtigen. Das demokratische Europa darf an keiner Stelle die Pressefreiheit preisgeben oder sie sogar mit Füßen treten, erklärte Konken. Hier ist das Engagement der EJF für die Freiheit der Presse ausdrücklich zu begrüßen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv)
Hendrik Zörner, Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Bennauerstr. 60, 53115 Bonn
Telefon: 0228/201720, Telefax: 0228/2017233
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