DJV fordert strikte Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes
(Berlin) - Die Bundesbehörden müssen das vor zwei Jahren verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz (IFG) strikt anwenden. Das fordert der Deutsche Journalisten-Verband. Behörden sind aus Sicht des DJV nicht befugt, den Auskunftsanspruch von Bürgern und Journalisten willkürlich zu beschränken. "Die Grenzen der Informationsfreiheit regelt das Gesetz, nicht die politische Opportunität des Themas", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet Bundesbehörden dazu, interessierten Bürgern und Journalisten Akteneinsicht zu gewähren. Ausgenommen sind Bereiche, die die Sicherheitsinteressen des Staates berühren.
Hintergrund der DJV-Kritik ist die Klage der beiden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss und Johannes Jung gegen die Bundesministerien des Inneren und für Verkehr, die Auskünfte über die Auftragsvergabe der Bundesdruckerei und den Vertrag mit dem Toll Collect-Konsortium verweigerten. "Nach dem Informationsfreiheitsgesetz müssen die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen", sagte Konken. "Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG-Gesetzes."
Das Informationsfreiheitsgesetz war Anfang 2006 in Kraft getreten. Zuvor hatte ein Bündnis aus fünf Journalisten- und Bürgerrechtsgruppen, darunter der DJV, für ein solches Gesetz gekämpft. Wie das IFG Journalistinnen und Journalisten im Redaktionsalltag nützt, hat der DJV unter folgendem Link auf seiner Homepage dargestellt: http://www.djv.de/fileadmin/djv_Dokumente/djv/Flyer/IFG_-_ganz_praktisch.pdf.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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