Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV fordert unveränderten Erhalt des Gründungszuschusses

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich dafür ausgesprochen, den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit mindestens in seiner jetzigen Form zu erhalten. Zugleich erteilte der DJV Überlegungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen eine Absage, Existenzgründern den Zuschuss nur noch sechs statt neun Monate lang auszubezahlen. Kritisch sieht der DJV auch eine mögliche Umwandlung des Gründungszuschusses von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung. "Der erfolgreiche Start von Journalistinnen und Journalisten in die Selbständigkeit darf nicht vom Wohlwollen des Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit abhängen", mahnte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

Im hart umkämpften Markt der Freien fänden Existenzgründer nur dann ihr Auskommen, wenn sie eine lange Startphase überbrücken könnten, stellte Konken fest: "Die bisher gültige Dauer des Gründungszuschusses von neun Monaten ist schon knapp bemessen. Eine weitere Verkürzung wäre gegenüber den Freien wirtschaftlich nicht vertretbar." Die Regierung spare hier am falschen Ende.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

(el)

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