Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV kritisiert Beschlagnahme von Pressematerial

(Bonn) - Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert das Vorgehen der Polizei gegenüber einem dpa-Fotografen und einer AP-Journalistin im Zusammenhang mit einer Aktion von Teilnehmern des so genannten Antirassistischen Grenzcamps am 31. Juli 2001 in Frankfurt/Main. Die Festnahme der beiden Pressevertreter unter Waffeneinsatz sowie der mehr als zweistündige Polizeigewahrsam seien unverhältnismäßig. Die Beschlagnahme einer mitgeführten Kamera samt Filmmaterial widerspreche dem gerade erst reformierten Recht zum Beschlagnahmeverbot journalistischer Materialien. Nach den neuen Regelungen, die auch selbstrecherchiertes Material - zum Bespiel Fotos - schützen, darf die Polizei das journalistische Material nur bei Verbrechen, nicht aber bei Vergehen beschlagnahmen.

Einige Dutzend Grenzcamper hatten sich am 31. Juli 2001 parallel zu anderen Aktionen in der Stadt vor dem Haus des Frankfurter CDU-Kommunalpolitikers Wolfgang Bodenstedt versammelt, um für liberale Asylpolitik und gegen Rassismus zu demonstrieren. Dabei kam es zu Rangeleien, als Bodenstedt verhindern wollte, dass Demonstranten sein Haus mit Farbe beschmieren. Bodenstedt soll dabei leicht verletzt worden sein. Der dpa-Fotograf und die AP-Journalistin hatten diese Aktion nach eigenen Angaben lediglich beobachtet. Sie wurden aber später auf dem Weg in die Redaktion mit vorgehaltener Waffe festgenommen - unter dem Vorwurf, Beihilfe zum Landfriedensbruch, schweren Hausfriedenbruch sowie zu einer gefährlichen Körperverletzung geleistet zu haben.

Beide Pressevertreter hatten sich vor dem Haus des CDU-Politikers und zudem vor der Polizei mit dem offiziellen Presseausweis ausgewiesen. Sie wurden etwa zwei Stunden festgehalten, zunächst ohne Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen zu dürfen. Kamera, Laptop und Handy wurden dem dpa-Fotografen nach der Freilassung wieder ausgehändigt; die Filme mit Aufnahmen von dem Handgemenge und Speicherkassetten der Digitalkamera behielt die Polizei jedoch ein.

Der DJV verurteilt dieses Vorgehen. Für die Rechtsmäßigkeit der Beschlagnahme der Fotos gebe es keine Anhaltspunkte. Die Arbeit von Journalisten vor Ort als Beihilfe zu kennzeichnen widerspreche nicht nur strafrechtlichen Regelungen, sondern blende das Grundrecht auf Pressefreiheit völlig aus. Die Polizeiaktion lasse den Verdacht zu, dass es der Polizei nur darum gegangen sei, Beweismaterial sicherzustellen. Journalisten würden damit gegen ihren Willen zu Handlangern der Strafverfolgungsbehörden gemacht. Zugleich werde die vom Deutschen Bundestag erst Anfang Juli verabschiedete Reform des Zeugnisverweigerungsrechts von Journalisten und das darauf bezogene Beschlagnahmeverbot umgangen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Bennauerstr. 60 53115 Bonn Telefon: 0228/201720 Telefax: 0228/2017233

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