Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

DJV-Verbandstag geißelt Überwachungen und Durchsuchungen

(Berlin/Weimar) - In mehreren Anträgen und Resolutionen hat sich der DJV-Verbandstag 2005 am 08. November in Weimar gegen staatliche Durchsuchungs- und Überwachungsmaßnahmen gewandt, von denen Journalisten betroffen sind. "Politiker und Staatsanwälte missbrauchen zunehmend ihre Macht durch tiefe Eingriffe in das verfassungsrechtliche Gut der Pressefreiheit", kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken.

In den vergangenen Monaten waren die Redaktionsräume des Magazins Cicero und die Privaträume des Cicero-Redakteurs Bruno Schirra durchsucht worden, Arbeitsmaterialien des Journalisten wurden beschlagnahmt. Zudem machte der Fall eines Redakteurs der Dresdner Morgenpost Schlagzeilen, dessen Telefonkontaktdaten ermittelt worden waren. All diese Maßnahmen - so waren sich die Delegierten einig - bedrohten massiv die Pressefreiheit und den für die journalistische Arbeit unablässigen Informantenschutz.

Konken forderte in diesem Zusammenhang eine lückenlose Aufklärung des gerade bekannt gewordenen BND-Skandals. Der Bundesnachrichtendienst hatte in den 90-er Jahren den Friedensforscher Erich Schmidt-Eenboom über einen längeren Zeitraum ausgespäht und dabei auch Journalisten observiert, die mit ihm Kontakt hatten. "Der BND muss die gewonnenen Daten sofort vernichten", forderte Konken. Die künftige Bundesregierung müsse dafür Sorge tragen, dass Journalisten nicht länger Opfer von Überwachung und Ausspähung würden.

"Der DJV verurteilt jeden Fall, der in der Vergangenheit bekannt wurde. Es handelt sich jedoch schon längst nicht mehr um Einzelfälle. Der Trend muss so schnell wie möglich eingedämmt werden", erklärten die Delegierten in einer Resolution. Daher forderte der DJV-Verbandstag, dass Redaktionsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht nicht weiter ausgehebelt werden. Im Zusammenhang mit dem Fall Cicero forderten die Delegierten die Änderung des Paragraphen 353 b StGB, nach dem sich Journalisten der Beihilfe zum Verrat an Dienstgeheimnissen schuldig machen können, wenn sie als "vertraulich" gekennzeichnete Dienstdokumente veröffentlichen. Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot müssten auf solche Fälle ausgedehnt werden, denn "investigativer Journalismus muss wegen seines öffentlichen Auftrags Informationen aufdecken, die nicht jedermann zugänglich sind".

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

(tr)

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