Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
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DKG bei Anhörung zum Referentenentwurf für ein 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz / Ausweitung der Konvergenzphase um ein Jahr unzureichend

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat ihre Forderung nach einer zweijährigen Verlängerung der Konvergenzphase in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz bekräftigt. Bei der heutigen (29. Juni) Anhörung auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) in Bonn bezeichnete DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers die derzeit vorgesehenen Regelungen zur stufenweisen „Scharfschaltung“ des DRG-Systems als nicht ausreichend.

Er appellierte an den Gesetzgeber, den Referentenentwurf nachzubessern: „Die Verlängerung der Konvergenzphase um lediglich ein Jahr und die Absenkung des Einstiegswinkels im Startjahr 2005 auf 15 Prozent sind unzureichend. Diese Regelungen werden weder dem Reifegrad des Systems noch den mit der Konvergenzphase verbundenen strukturellen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft gerecht“.

Robbers betonte, dass die Einführung des G-DRG-Systems und insbesondere der Beginn des Anpassungszeitraums ab 2005 von den Krankenhäusern nicht in Frage gestellt würden. Doch bleibe die DKG bei ihrer Forderung, die Konvergenzphase um zwei Jahre bis 2009 zu verlängern und den Einstiegswinkel auf 10 Prozent in 2005 abzuflachen. Vor dem Hintergund, dass das DRG-System als „lernendes System“ konzipiert worden ist, sei es unabdingbar, den Krankenhäusern ausreichend Zeit einzuräumen, ihre Kosten- und Leistungsstrukturen an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

Positiv beurteilte der DKG-Hauptgeschäftsführer, dass im Referentenentwurf der DKG-Forderung nach einer Korrekturmöglichkeit für Fehlschätzungen des Landesbasisfallwertes entsprochen wird. Zudem schaffe die vorgesehene Einführung eines Kalkulationszuschlages wichtige Anreize zur Verbesserung der Kalkulationsqualität.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114, 10623 Berlin Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301

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