Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG-Positionen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens / DKG fordert Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen

(Berlin) - „Die Gesundheitsreform 2003 muss die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen ermöglichen.“ Dies forderte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, am 30. Januar in Berlin anlässlich der Vorstellung der DKG-Positionen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Die DKG spricht sich darin für eine stärker wettbewerbliche Orientierung des Gesundheitswesens aus, die die Krankenhäuser als integrierte Dienstleistungszentren in den Mittelpunkt einer sektorübergreifenden Versorgung stellt.

Die Einführung des Fallpauschalensystems für Krankenhäuser sei ein zentraler Ausgangspunkt für mehr Wettbewerb nicht nur des stationären Bereichs, sondern auch der übrigen Leistungserbringer, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Weit mehr als die Hälfte aller Kliniken habe ihre Absicht erklärt hat, schon in diesem Jahr freiwillig auf das neue Vergütungssystem umsteigen zu wollen. Diese Tatsache mache deutlich, dass sich die Häuser zunehmend als Unternehmen verstehen, die sich in einem konkurrierenden Umfeld positionieren wollen, erläuterte Robbers. Er appellierte zugleich an die Bundesländer, die von der Bundesregierung im Vorschaltgesetz vorgesehene Fristverlängerung für „Frühumsteiger“ kurzfristig im Bundesrat passieren zu lassen, um die derzeit bestehende Gerechtigkeitslücke zu schließen.

Robbers machte deutlich, dass eine strikte Budgetierung mit einer politischen Orientierung auf mehr Wettbewerb nicht vereinbar sei. „Das DRG-System darf nicht zum reinen Budgetverteilungsmechanismus verkommen“, warnte der DKG-Hauptgeschäftsführer. Die DKG wolle den Wettbewerb um Leistung und Qualität. Dazu müsse die Bundesregierung den ordnungspolitischen Rahmen der Klinikvergütung als ein Festpreissystem mit leistungs-gerechten und betriebswirtschaftlich kalkulierten Preisen festlegen.

Im Wettbewerb der Leistungsanbieter sei eine weitergehende Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen unerlässlich, stellte Robbers klar. Die DKG habe daher keinerlei Verständnis für die einseitige Aufkündigung des Vertrags über das ambulante Operieren durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Dies zeige um so mehr, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen eine echte sektorübergreifende Versorgung nach wie vor eher behindern als befördern, so der DKG-Hauptgeschäftsführer. „Mit der Gesundheitsreform 2003 müssen die Krankenhäuser die Zulassung für ambulante Leistungen im Rahmen von Integrationsverträgen und Disease-Management-Programmen erhalten“, forderte Robbers. Dies gelte zudem für fachärztliche und spezialisierte Leistungen, etwa im onkologischen oder kardiologischen Bereich.

In ihrem Positionspapier spricht sich die DKG außerdem für eine Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Sie fordert darin nachdrücklich eine vom Arbeitsmarkt und der Altersstruktur der Versicherten unabhängige Finanzbasis. Denkbar sei die Umstellung der Finanzierung auf Kopfpauschalen oder eine Erweiterung der bisherigen Beitragsbemessungsgrundlage auf andere Einkommensarten wie Kapital- und Mieteinnahmen.

Die Kurz- bzw. Langfassung der Positionen sowie das Konzept der DKG zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen sind im http://www.dkgev.de/1_pub.htm verfügbar.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin Straße des 17. Juni 110-114 10623 Berlin Telefon: 030/398010 Telefax: 030/39801302

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