DKG zu den Beratungen des Vermittlungsausschusses zum 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz / Landespreise für Kliniken müssen genehmigt werden
(Berlin) Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Wolfgang Pföhler, hat auf die gesundheitspolitische Verantwortung der Länder für den stationären Sektor hingewiesen. Die bisherige Regelung im Entwurf zu einem 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz, dass die Festlegung des Basisfallwertes nicht der Genehmigung durch die Landesbehörden bedarf, widerspreche zum einen dem Regelungsgehalt des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und biete darüber hinaus nicht mehr die notwendige Rechtssicherheit für die Kliniken. Es müsse jedoch vermieden werden, dass ein möglicher Streit um die Rechtskontrolle in die Budgetverhandlungen der Krankenhäuser vor Ort getragen werde.
Pföhler appellierte an die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz, die Genehmigung des landesweiten Basisfallwert (Landespreis) im Gesetz zu berücksichtigen. Eine Genehmigung des für 2005 erstmals festzulegenden Landesbasisfallwertes ist als Bindeglied zwischen den einzelnen Pfeilern der Krankenhausfinanzierung unabdingbar.
Gleichzeitig betonte der DKG-Präsident, dass ein dringender Nachbesserungsbedarf beim 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz bestehe. Anderenfalls müssen wir mit Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft rechnen.
Pföhler unterstrich den Vorschlag der DKG, die Konvergenzphase von drei auf insgesamt fünf Schritte (2005 bis 2009) zu verlängern und den Einstiegswinkel auf 10 Prozent abzuflachen. Darüber hinaus fordere die DKG eine Individualisierung der Öffnungsklauseln und Zuschlagsregelungen sowie eine Verlustbegrenzung für Krankenhäuser während der Konvergenzphase an die landesweiten Fallpreise. Diese so genannte Kappungsgrenze solle bewirken, dass der maximale Betrag, den ein Krankenhaus verliert, im ersten Jahr nicht mehr als 1 Prozent vom Klinikbudget beträgt.
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