Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zu den Eckpunkten einer Gesundheitsreform 2006: Konzeptionslose Kostendämpfung / Enttäuschende Strukturreform

(Berlin) - Mit Enttäuschung über die strukturellen Inhalte und Entsetzen über die Kürzung der Mittel für die Krankenhäuser um weitere 500 Millionen Euro hat das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf die Eckpunkte der Gesundheitsreform reagiert.

DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters: „Völlig realitätsfremd wird der Eindruck erweckt, aus dem Krankenhausbudget lassen sich beliebig weitere Millionen herausquetschen. Die Krankenhäuser stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand und müssen monatelange Streiks aushalten. Das tun wir doch nicht, um uns dann vom Gesetzgeber abkassieren zu lassen. Die jetzige 1-prozentige Zwangsabgabe ist eine Provokation für die Träger und Mitarbeiter der Krankenhäuser. Sie ist ein Rückfall in destruktive Kostendämpfungspolitik früherer Jahre. Die Kliniken sind auch nicht der größte ’Ausgabenblock’ sondern als größter medizinischer Leistungsbereich das Rückgrat der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Wir haben nichts abzugeben, sondern fordern vielmehr dringend benötigte finanzielle Hilfen, um die Personalkostensteigerungen nach den erstreikten Tarifrunden überhaupt auffangen zu können. Ein Blick auf die Straße genügt, um zu erkennen, was der laufende Ärztestreik für höhere Gehälter von 70.000 Krankenhausärzten an 700 kommunalen Kliniken an Mehrkosten verursachen wird. Wir brauchen dringend Budgeterhöhungen anstatt Kürzungen und weitere Belastungen.

Während saldiert die Kostensteigerungen der Krankenhäuser (Anlage) rund 15 Prozent betragen, dürfen die Klinikbudgets gesetzlich verordnet nur maximal 0,63 Prozent (2006) steigen. Diese Kostendeckungslücke wird nicht ohne Folgen für die Patientenversorgung bleiben.

Auch von der immer wieder als wesentliches Strukturreformziel angekündigten Verbesserung der Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ist nicht mehr übrig geblieben als das neue Finanzierungsbudget für hochspezialisierte Leistungen. Im Ergebnis ist dies eine weitere 250 Millionen Euro Kürzung der Krankenhausbudgets zugunsten von Leistungen, die bislang aus dem ambulanten Vergütungsbudget aufgebracht wurden. Mit ‚Geld folgt der Leistung’ hat das nichts zu tun. Vielmehr werden neue Budgettöpfe mit neuen Barrieren für medizinisch sinnvolle Leistungsstrukturen errichtet. Über diesen Weg jedenfalls können Aids- , Krebs- und Mukoviszidosekranke nicht auf bessere Strukturen hoffen. Zwangsabgabe, Integrationsbeitrag und der Beitrag für hochspezialisierte Leistungen summieren sich auf 2,5-Prozent Budgetkürzungen. Zudem ist völlig enttäuschend, dass in den Eckpunkten keine Lösung für den massiven Investitionsstau der Krankenhäuser gefunden wurde. Dies grenzt an koalitiven Realitätsverlust.

Vom geplanten Gesundheitsfonds ist kein Beitrag zur Stabilisierung der Einnahmen und zum Abbau der Unterfinanzierung der Leistungen zu erwarten. Durch die staatliche Festlegung der Beiträge und die zentrale Steuerung des Mittelaufkommens ebnet die Regierung den Weg in die Staatsmedizin. Die fiskalische Orientierung wird noch zunehmen – Innovation und Wachstumschancen bleiben ungenutzt. Die Selbstverwaltung wird durch die vorgesehenen hauptamtlichen Strukturen ad absurdum geführt und noch weiter verbürokratisiert. In Verbindung mit der Zentralisierung der Krankenkassenträger unter einem neuen Dachverband entsteht ein staatsnaher monopolistischer Einnahmen- und Ausgabensteuerungskomplex, der fairen Wettbewerb und Interessensausgleich eher unwahrscheinlich macht.

Einzig zu begrüßen ist die Klarstellung zum Festhalten am Zeitrahmen für den DRG-Konvergenzprozess und die Erarbeitung des ordnungspolitischen Rahmens in einem geordneten Verfahren.“

Die DKG appelliert mit Nachdruck an die Bundestags-Fraktionen von CDU/CSU und SPD, dieses fragwürdige Gesundheitsreformszenario zu stoppen. Anderenfalls würden die Weichen für eine Wartelistenmedizin, Qualitätsverschlechterung und Ausdünnung der flächendeckenden Versorgung gestellt.

Anlage
Im einzelnen stellen sich die Belastungen der Kliniken wie folgt dar:
- Eine beschleunigte Auszehrung der Investitionsförderung der Länder aufgrund deren schwierigen Haushaltslagen verursacht schon heute eine Investitionslücke von mehr als 50 Milliarden Euro. Der gesetzlich verbriefte Anspruch der Krankenhäuser auf Investitionsförderungen würde wahrscheinlich schon heute einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht mehr standhalten.

- Jährliche Mehrkosten von ca. 5 Milliarden Euro durch gesetzliche Vorgaben im Personalbereich wie die der Verpflichtung zur Vollvergütung der Medizinabsolventen (Abschaffung AiP), die Neuordnung der Pflegeausbildung und die Überführung des Bereitschaftsdienstes, in voll anrechnungspflichtige Arbeitszeit. Das 0,2-Prozent-Förderprogramm reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Mehrkosten der Kliniken aufzufangen.

- Milliarden schwere finanzielle Lasten aus den Tarifabschlüssen bzw. den laufenden Tarifverhandlungen. Bereits der TVöD-Abschluss für die nichtärztlichen Mitarbeiter kostet weit mehr als die vom Gesetzgeber auf 0,63 Prozent gekürzte Grundlohnrate an Kostendeckungsmöglichkeiten bringt. Auch ist für 2007 keine positivere Entwicklung der Grundlohnrate zu erwarten. Große Belastungen kommen auf die Krankenhäuser aus den Tarifverhandlungen mit den Ärzten zu. Der Abschluss für die Ärzte in den Universitätskliniken führt allein dort zu Mehrkosten von über 200 Millionen Euro, die im Zweifelsfall aus den Haushalten der Bundesländer aufzubringen sind. Weitere Lasten sind aufgrund der Streiks in den kommunalen Krankenhäusern vorprogrammiert.

- Kostensteigerungen in der Größenordnung von einer halben Milliarde Euro aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung ab 2007, die von den Kliniken aufgrund der gesetzlichen Restriktionen nicht über die Fallpauschalen und Pflegesätze refinanziert werden können.

- Hohe Anpassungslasten, die von etwa einem Drittel der Krankenhäuser durch die Absenkung der Budgets in Folge der Überführung der Vergütungen auf landeseinheitliche Preise im Rahmen des DRG-Konvergenzprozesses getragen werden müssen. Alle Krankenhäuser sehen sich durch die Einführung des neuen Vergütungssystems hohen Investitionserfordernissen ausgesetzt – insbesondere auch im administrativen Bereich.

- Massive Kostenbelastungen durch gesetzliche Auflagen, wie dem Naturalrabattverbot beim Bezug von Arzneimitteln bis hin zu ständig steigenden Anforderungen an die Qualitätssicherung, sicherheitstechnischen Anforderungen, wie der Röntgenverordnung, oder abfallwirtschaftlichen Vorgaben.

- Ständig ansteigende Belastungen der Kliniken durch computergesteuerte Regelanfragen der Krankenkassen und des medizinischen Dienstes, die zu kostenintensiven Einzelaufarbeitungen von bereits abgeschlossenen Krankenhausfällen führen und damit hohe personelle und finanzielle Folgelasten für die Kliniken bedeuten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(sk)

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