Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zu den Warnstreiks von Krankenhausärzten: Ärzteforderung nach 30 Prozent Gehaltssteigerung aufgrund von Klinikbudgetierung abwegig

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Warnstreiks von Krankenhausärzten als grundlegend falsches Signal für den sozialen Frieden im Krankenhaus bezeichnet. DKG-Hauptgeschäftsführer Jörg Robbers betonte, die Forderung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund nach 30 Prozent Gehaltssteigerung sei vor dem Hintergrund der unzureichenden Finanzausstattung der Kliniken völlig abwegig. Dies würde aufgrund der gesetzlich begrenzten Krankenhausbudgets zwangsläufig zu Lasten der übrigen Beschäftigten in den Krankenhäusern gehen. Dies müsste auch dem Marburger Bund bewusst sein. Gleichzeitig unterstrich Robbers die DKG-Forderung nach einer vollumfänglichen gesetzlichen Refinanzierung von Gehaltssteigerungen.

Mit Befremden habe die DKG zur Kenntnis genommen, dass der Marburger Bund den Abschluss des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) ablehnt. Bei den für die Krankenhausärzte vereinbarten Gehältern sei zuvor der vom Marburger Bund in den Tarifverhandlungen erhobenen Forderung nach einer höheren Entgeltgruppe voll entsprochen worden. Mit der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 nähmen die Krankenhausärzte eine herausgehobene Stellung gegenüber anderen Akademikern ein, deren Einstiegsentgelt sich nach der niedrigeren Entgeltgruppe 13 bemisst.

Die DKG forderte den Marburger Bund mithin auf, zu den gemeinsamen Ergebnissen der Einigung der Tarifvertragsparteien vom 9. Februar 2005 in Potsdam zurückzukehren und den TVöD abzuschließen. Insbesondere die darin enthaltenen Regelungen zum Bereitschaftsdienst seien in erster Linie in Absprache mit dem Marburger Bund im Hinblick auf die Ärztinnen und Ärzte so vereinbart worden. Damit unterstütze die DKG, die selbst nicht Tarifvertragspartner ist, die Position der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).

Robbers unterstrich den Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes „Ein Betrieb – Ein Tarifvertrag“. Demzufolge sei der TVöD auch auf die Mitglieder des Marburger Bundes anzuwenden. Dies gelte auch für die Regelungen zum Bereitschaftsdienst. Örtlich oder auf landesbezirklicher Ebene seien Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund hierzu weder geboten noch erforderlich.

Die Gehaltssituation der Krankenhausärzte sei im übrigen keinesfalls schlecht. Dies habe eine aktuell veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) fest gestellt. Danach lag sowohl das durchschnittliche Nettoeinkommen als auch der Stundenlohn jüngerer Klinikärzte im Jahr 2002 über dem von sonstigen Akademikern. Aus den amtlichen Statistiken ließ sich keine Benachteiligung junger Klinkärzte ableiten. Der Arztberuf wird weiterhin als pekuniär attraktiv eingestuft. Der DKG-Hauptgeschäftsführer betonte, dass sich die Einstiegsgehälter deutscher Klinikärzte auch im internationalen Vergleich behaupten können. Innerhalb Europas lägen die Einstiegsgehälter in Frankreich, Dänemark und Irland unterhalb – in Großbritannien und den Niederlanden oberhalb des deutschen Niveaus.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(mm)

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