Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Bundesratsbeschluss zum 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz / Gleitenderer Übergang in die Scharfschaltung von Fallpauschalen

(Berlin) – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Wolfgang Pföhler, hat das am 26. November beschlossene Gesetz zur „Scharfschaltung“ der Fallpauschalen als Grundlage für eine verantwortungsvolle Patientenversorgung im Krankenhaus begrüßt. „Dies ist ein überzeugendes Vermittlungsergebnis. Die Kliniken haben jetzt Planungssicherheit, um die notwendigen Vorbereitungen für das DRG-System im kommenden Jahr zu treffen.“ Im Kern sieht das heute beschlossene Gesetz einen gleitenderen Übergang von der budgetneutralen Phase in die Scharfschaltung der Pauschalfinanzierung mittels fünf Konvergenzschritten von 15 Prozent (2005), 20 Prozent (2006, 2007, 2008) und 25 Prozent (2009) vor.

Die DKG hatte bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung in einem Positionspapier zum notwendigen Änderungsbedarf des Fallpauschalensystems Stellung bezogen. Darin hatte die DKG u.a. die Verlängerung der Konvergenzphase auf fünf Schritte, die Einführung einer Kappungsgrenze für Budgetverluste sowie die schiedsstellenfähige Individualisierung der vorhandenen Öffnungsklauseln für Krankenhäuser gefordert. Der DKG-Präsident begrüßte es, dass die Vorschläge der DKG in weiten Teilen aufgegriffen wurden.

Pföhler betonte, dass das DRG-System große Fortschritte gemacht habe – es müsse jedoch ständig und zügig weiterentwickelt werden. An ein Preissystem seien hohe Anforderungen zu stellen. Dies erfordere Zeit, damit sich die Auswirkungen auf die Kliniken und auf die Patienten rechtfertigen lassen. Die in dem Vermittlungsergebnis eingebauten Sicherungen verhinderten, dass es zu Verwerfungen insbesondere in der Hochleistungsmedizin komme.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301

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