Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Bundesratsbeschluss zur Änderung des Apothekengesetzes / Fall der Kreisgrenzen fördert Kooperation der Leistungserbringer

(Berlin) – Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, hat den Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) begrüßt: „Der Fall der Kreisgrenzen wird nicht zu einer Verschlechterung des Qualitätsniveaus in der pharmazeutischen Krankenhausversorgung führen.“

Zuvor von anderer Seite geäußerte Bedenken seien mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ausgeräumt worden. Danach muss die versorgende Apotheke dem Empfängerkrankenhaus besonders dringlich benötigte Arzneimittel unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Sicherzustellen ist ebenfalls die Mitgliedschaft in der Arzneimittelkommission des belieferten Krankenhauses und die kontinuierliche Beratung des Klinikpersonals durch den Leiter der versorgenden Apotheke oder den von ihm beauftragten Apotheker.

Robbers betonte, dass eine je nach Betriebsgröße und Leistungsspektrum der Klinik differenzierte Arzneimittelversorgung weiterhin möglich bleibe und dennoch der besonderen Qualifikation des Apothekers einschließlich seiner Beratungs- und Kontrollfunktionen im Krankenhaus Rechnung getragen werde.

Gleichzeitig wertete der DKG-Hauptgeschäftsführer Robbers die vorgenommenen Änderungen im Apothekengesetz als nicht weitgehend genug. Der im Grundsatz politisch gewollte, richtige Prozess zur Überwindung der Sektorengrenzen würde durch die jetzt verabschiedete Novelle nicht beschleunigt. Nach wie vor sei es den Krankenhausapotheken nicht gestattet, ambulante Patienten zu Hause mit Arzneien zu beliefern bzw. Arzneien an ambulante Patienten abzugeben, die zur häuslichen Anwendung vorgesehen seien. Zudem sei mit der Änderung des Apothekengesetzes vorerst die Chance vertan worden, Pflegeeinrichtungen und Heime mit Arzneimitteln aus der Krankenhausapotheke zu versorgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301

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