Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Tarifkonflikt zwischen Ärztegewerkschaft und TdL / Kliniken investieren heute 20 Prozent mehr Geld in Ärzte als vor 5 Jahren

(Berlin) - Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, erklärt vor dem Hintergrund des Tarifstreits zwischen Ärztegewerkschaft und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL):

„Die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern haben sich spürbar verbessert. Drei Viertel der Kliniken haben ihre Arbeitsorganisation auf EuGH-konforme Modelle umgestellt oder sind im Umstellungsprozess begriffen. Bereitschaftsdienste werden nach klaren Regeln vergütet bzw. in Freizeit ausgeglichen. Für die maximal zulässige Dienstzeit gibt es dabei feste tarifvertragliche Regeln, von denen nur durch das persönliche Einverständnis des Arztes bzw. der Ärztin abgewichen wird. Gleichzeitig investieren die Kliniken heute rund 20 Prozent mehr in die Beschäftigung des ärztlichen Personals als in den letzten 5 Jahren. Die Zahl von Klinikärzten und -ärztinnen markiert heute mit 147.000 einen Höchststand. Wenn die Gewerkschaftsvertreter an einem vernünftigen Tarifabschluss interessiert sind, sollten sie aufhören, die Zustände schlecht zu reden. So sieht etwa der bislang mit dem Marburger Bund (MB) verhandelte Rahmen eine tägliche Höchstarbeitszeit (Tagesarbeitszeit zzgl. Bereitschaftsdienst in der Nacht) von 24 Stunden vor. Hier plädiert die Gewerkschaft also selbst für Dienstzeiten von 24 Stunden. Es ist daher unredlich, wenn der MB solche Modelle in der öffentlichen Diskussion als negative Zustände darstellt.“

Die DKG hat in einem Positionspapier (Anlage) zudem klar gestellt, dass nahezu alle Berufsgruppen Kürzungen des Weihnachts- und Urlaubsgeldes in den letzten Jahren hinnehmen mussten. Selbst für Beamte werden mit dem im Bundestag eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz die Sonderzahlungen von 60 auf 30 Prozent eines Monatseinkommens halbiert. Der DKG-Präsident betonte, niemand habe Anspruch auf Wiederherstellung von Entlohnungsmöglichkeiten, deren ökonomische Grundlagen heute nicht mehr gegeben sind. Die Berücksichtigung einer Weihnachtsgeldkomponente im Tarifangebot der Arbeitgeber in Höhe von ca. 7 Prozent sei für sich genommen eine Tariferhöhung, die für die Krankenhäuser nur schwer zu verkraften sei.

Kösters wies darauf hin, ebenso problematisch sei die Verlängerung der Arbeitszeit mit Lohnausgleich. Während in vielen anderen Branchen Arbeitszeitverlängerungen ohne ohnausgleich auch von den Arbeitnehmervertretungen als Instrument zur Sicherung der Beschäftigung anerkannt und mitgetragen würden, werde hier der Ärzteschaft eine sehr vorteilhafte Regelung angeboten, die für die Kliniken Mehrkosten in Höhe von ca. 7 Prozent bedeuteten. Der volle Lohnausgleich von 39,25 Stunden bis zu 42 Stunden sei nicht gerechtfertigt. Die Argumentation des MB, dass diese Erhöhung des Tariflohnes nicht angerechnet werden könne, sei wirklichkeitsfremd.

Der DKG-Präsident: „Bei den linearen Erhöhungen sollte sich der über Sozialbeiträge finanzierte Gesundheitssektor an den Zuwächsen der Beitragszahler orientieren. Die Spanne liegt zwischen 0 Prozent bei den Rentnern und maximal 3 Prozent in der Metallindustrie. Im Hinblick auf die Grundlohnbegrenzung können von den Krankenhäusern zwangsläufig nur Raten im unteren Bereich bei einer Streckung auf mehrere Jahre akzeptabel sein.“ Das Angebot der TdL, nach der ein Assistenzarzt monatlich 500 Euro mehr – nach drei Berufsjahren gar 750 Euro mehr – erhalten soll, halte Kösters für nicht finanzierbar. Eine faktische Lohnerhöhung von 16 bis 23 Prozent sei im Kliniksektor unter den geltenden Bedingungen fester Preise nicht abzufedern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(bl)

NEWS TEILEN: