DKG zur Anrufung des Vermittlungsausschusses zum 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz durch den Bundesrat / Robbers: Chance für Nachjustierung der Klinikfinanzierung
(Berlin) Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, hat die heutige (05. November) Entscheidung des Bundesrates, beim 2. Fallpauschalen-Änderungsgesetz den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen, begrüßt.
Robbers wertete das Votum der Länderkammer als eine Chance für eine teilweise Nachjustierung am Gesetz: Jetzt besteht die Möglichkeit, größere Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft zu vermeiden. Der DKG-Hauptgeschäftsführer betonte, dass die DKG nach wie vor zum Starttermin der Scharfschaltung des DRG-Systems am 1. Januar 2005 stehe. Das DRG-System habe deutliche Fortschritte gemacht es müsse nun zügig weiterentwickelt werden. An ein Preissystem müssten gleichzeitig hohe Anforderungen gestellt werden. Dies erfordere Zeit, damit sich die Auswirkungen auf die Kliniken und auf die Patienten rechtfertigen lassen. Daher seien Sicherungen einzubauen.
Die DKG hatte bereits im Vorfeld der Bundesratssitzung in einem Positionspapier zum notwendigen Änderungsbedarf des Krankenhaus-Fallpauschalensystems Stellung bezogen. Die Vorschläge zielen dabei insbesondere auf die Vermeidung von Verwerfungen im Bereich der Hochleistungsmedizin ab.
Im Kern fordert die DKG:
- Verlängerung der Konvergenzphase auf fünf Schritte
- Verringerung des Einstiegswinkels: 10 Prozent (2005), 20 Prozent (2006, 2007), 25 Prozent (2008, 2009)
- Kappungsgrenze für Budgetverluste während der Konvergenzphase von 1 Prozent (2005), 2 Prozent (2006, 2007) sowie 2,5 Prozent (2008, 2009) vom Budget
- Individualisierung der vorhandenen Öffnungsklauseln und Zuschlagsregelungen für Krankenhäuser (schiedsstellenfähig).
Der DKG-Hauptgeschäftsführer appellierte an die Vertreter des Vermittlungsausschusses, die Änderungsvorschläge der DKG im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Mehr als 90 Prozent der Krankenhaus-Träger stünden hinter den Vorschlägen. Der Krankenhausbereich darf als leistungsmäßig wichtigster Bestandteil der Krankenversorgung nicht Experimentierfeld von Kompromissen werden, erklärte Robbers. Vielmehr bräuchten die Kliniken zügig Planungssicherheit, um die notwendigen Vorbereitungen für die Scharfschaltung des DRG-Systems im kommenden Jahr zu treffen.
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