DKG zur Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens / Deutschland ist Weltmeister bei Fallpauschalenvergütung / Einkaufsmodelle gefährden flächendeckende Versorgung
(Berlin) - Im Rahmen des 6. Nationalen DRG-Forums in Berlin erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters: In keinem Land der Welt wurden die Fallpauschalen im Krankenhaus in dieser Breite und Tiefe eingeführt wie in Deutschland noch dazu in einem derart kurzen Zeitraum. Heute wird der Großteil der 60 Milliarden Euro, die die Kliniken für die stationäre Versorgung umsetzen, über die 1.082 DRGs und 105 Zusatzentgelte abgerechnet. Hier kann man mit Fug und Recht sagen: Deutschland ist Weltmeister. Das ist eine großartige Leistung der deutschen Krankenhäuser, die es mit großen auch kostenintensiven Anstrengungen geschafft haben, dass die Einführung des deutschen Fallpauschalen-Systems seit 2003 bisher weitgehend reibungslos verlaufen ist.
Das von DKG und Krankenkassen weiterentwickelte G-DRG-System hat mittlerweile eine sehr hohe Abbildungsqualität erreicht. Gleichwohl wird die stationäre Versorgungswirklichkeit mit ihrem hohen Innovationspotenzial permanente Anpassungen des DRG-Systems notwendig machen. Dabei muss das Fallpauschalen-System auch im Sinne des Patienten offen für Innovationen sowie für neue Untersuchungen und Behandlungsmethoden bleiben.
Die Kliniken brauchen auch in Zukunft Planungssicherheit und die Sicherheit, dass die Politik an dem Grundsatz gleicher Preise für gleiche Leistungen festhält. Dies muss jetzt Eingang in die anstehende Beratung der Politik zur Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens für die Krankenhausversorgung finden. Dazu gehört insbesondere auch das Bekenntnis zum Verzicht auf jegliche Kostendämpfungseingriffe in das Vergütungssystem.
In seinem Vortrag zum ordnungspolitischen Rahmen der Kliniken ab 2009 warnte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
Konzepte von Kostenträgern, aber auch Überlegungen im politischen Raum, sehen kassenindividuelle Vertragsvereinbarungen über zumindest einzelne elektive Leistungen eines Krankenhauses vor. Das ist abzulehnen, wenn damit die Krankenhäuser genötigt werden können, die landesweit einheitlichen Preise zu unterschreiten, zusätzliche kassenindividuelle Qualitätsanforderungen zu akzeptieren oder das zugelassene Leistungsspektrum eines Krankenhauses begrenzt werden würde. Hier soll also unter dem Vorwand von Wettbewerb den Kassen ein Freibrief zum Hochschrauben von Anforderungen an Krankenhäuser bei gleichzeitiger Absenkung von Preisen gegeben werden. Mit dem Durcheinander von 250 krankenkassenindividuellen Behandlungsberechtigungen kann eine flächendeckende stationäre Versorgung nicht gewährleistet werden.
Viele Krankenkassen sind in vielen Regionen unterrepräsentiert oder haben sich im Kassenwettbewerb nicht gerade als Institutionen für Allgemeinwohlbelange ausgewiesen. Eine umfassende stationäre Versorgung nach dem Zufallsprinzip kann niemand ernsthaft wollen. Wer auch nur einzelne Leistungen von Krankenhäusern unter Kontrahierungsvorbehalt stellt, der stellt die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und Überlebensfähigkeit ganzer Krankenhäuser in Frage.
Gar nicht zu reden von der Verkomplizierung des Systems für die Patienten, die immer darauf achten müssen, ob das jeweilige Krankenhaus auch die richtige Kassenzulassung hat. Was ist das auch für ein Wettbewerbsverständnis, das die Krankenhausleistungsangebote nach Gutdünken von Krankenkassen verknappt. Die DKG stellt dem die Wahlfreiheit des Patienten gegenüber, jedes zugelassene Krankenhaus frei wählen zu können. Das ist echter Wettbewerb. Selektives Einkaufen von Krankenkassen bedeutet hingegen weniger Wettbewerb, mehr Bevormundung und völlig unübersichtliche Versorgungsbedingungen.
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