DKG zur Bundesratentscheidung zum AVWG / Wichtige Chance zur Korrektur der Schieflage
(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Beschluss des Bundesrates, das Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) im gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu beraten, begrüßt. DKG-Präsident Dr. Rudolf Kösters bezeichnete die Anrufung des Vermittlungsausschusses als "wichtige Chance zur Korrektur der Schieflage".
Kösters bekräftigte seine Kritik am AVWG. Das Gesetz sehe eine kontraproduktive Streichung von Naturalrabatten für apothekenpflichtige Arzneimittel vor. Naturalrabatte seien hingegen von entscheidender Bedeutung für eine kostenbewusste Unternehmensführung der Kliniken. Ein Verbot von Naturalrabatten bedeute einen Ausgabenschub für die Krankenhäuser und letztlich für die Gesetzliche Krankenversicherung.
Grund sei die Tatsache, dass die bisher über Naturalrabatte realisierten Einsparungen der Kliniken nicht mehr zu 100 Prozent an die Krankenkassen weiter gegeben werden könnten.
Der DKG-Präsident betonte, dass ein Gewinn bei den Krankenhausapotheken im Gegensatz zu den öffentlichen Apotheken niemals entstanden sei. Insofern sei eine Differenzierung des Naturalrabattverbots zwingend notwendig.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystr. 3, 10623 Berlin
Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301
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