Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
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DKG zur Novellierung der EU-Arbeitszeit-Richtlinie / Dritte Kategorie der Arbeitszeit sinnvoll / Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes zügig vornehmen

(Berlin) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die vorgesehene Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie begrüßt. „Wir brauchen eine dritte Form der Inanspruchnahme von Arbeitszeiten", machte DKG-Präsident Wolfgang Pföhler deutlich. Es sei unter den Gegebenheiten einer 24-Stunden-Versorgung im Krankenhaus dringend notwendig, neben der Arbeits- und Ruhezeit eine eigenständige Kategorie – mit geringer Arbeitsleistung – zu fassen.

Gleichzeitig forderte Pföhler die Politik auf, zügig Änderungen im deutschen Arbeitszeitgesetz im Sinne des EU-Kommissionsvorschlages vorzunehmen. Pföhler betonte, dass die alleinige Unterscheidung zwischen Arbeits- und Ruhezeit der besonderen Aufgabenstellung der Kliniken nicht gerecht werde. Die Arbeitnehmer seien im Krankenhaus – insbesondere im ärztlichen Dienst – im hohen Maße spezialisiert. Zudem seien die Arbeitsanforderungen in der Art und der zeitlichen Verteilung sehr heterogen. So schwankten die tatsächlichen Beanspruchungszeiten während des Bereitschaftsdienstes in erheblichem Maße. Eine weitergehende Flexibilisierung der Arbeitsform und der Arbeitszeit seien daher dringend erforderlich.

Der DKG-Präsident betonte, dass sich viele Kliniken mit erheblichen Personalengpässen konfrontiert sähen. So führe insbesondere für kleinere Fach- und Funktionsabteilungen eine Abschaffung des Bereitschaftsdienstes zu einem überproportionalen Personalmehrbedarf. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Unterscheidung zwischen aktiven und inaktiven Zeiten des Bereitschaftsdienstes sei ein wichtiges Signal für die Krankenhäuser. Nach einer Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) lehne zudem die Mehrheit der Krankenhausmitarbeiter die Abschaffung des Bereitschaftsdienstes ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: 030/39801-0, Telefax: 030/39801-301

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