dmmv fordert klare Absprachen bei Banner-Schaltungen
(Düsseldorf) - Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen um Fehlplazierung von Bannern im Internet erarbeitet der dmmv in seinen Arbeitskreisen Vorgaben für technische Lösungen gegen das Kopieren von Bannern und zur eindeutigen Zuordnung der Werbeumfelder von Bannern.
Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) setzt sich damit für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem sogenannten "Banner-Skandal" ein. Um für den Markt tragbare Ergebnisse anbieten zu können, wird der dmmv ein Forum unter Beteiligung aller relevanten Marktpartner für November einberufen.
Das Internet ist in den vergangenen Tagen wieder einmal ins Zwielicht geraten, weil Werbebanner in einem Umfeld erschienen sind, in dem Werbekunde, Mediaagentur und Vermarkter diese nie plazieren wollten. Dies hat die Diskussion um Standards für die Vermarktung von Internet-Inhalten entfacht. Laut eines Berichts von "Stern-TV" sind Banner von Konzernen im Umfeld von Kinderpornographie geschaltet worden. Die Werbekunden drohen nun mit dem Entzug ihrer Etats, Mediaagenturen und Vermarkter fürchten um ihre Seriösität. Unternehmen rufen gar nach stärkerer Kontrolle der Provider. "Die Empörung aller Marktteilnehmer ist verständlich; doch muss vor übereiltem Aktionismus gewarnt werden", so Rainer Wiedmann, Präsident des dmmv.
Zwei Problemkreise werden derzeit miteinander verquickt, die unterschiedliche Lösungen verlangen:
1. Banner und deren Target-URLs können von ihrer ursprünglichen Platzierung kopiert und auf eine andere Seite gesetzt werden. Nach momentanem Stand der Technik kann dies sowohl unbemerkt vom Werbeträger als auch unbemerkt vom Vermarkter geschehen. Der dmmv wird sich in seinen Arbeitskreisen mit diesem technischen Problem befassen und Vorgaben für dessen Lösung erarbeiten.
2. Die Plazierung des Banners wird nicht eindeutig gebucht, also z.B. eine komplette Seite inklusive Unterseiten belegt oder gar ein unkalkulierbares Kontingent von Adclicks gebucht. Die Vereinbarungen zwischen allen Akteuren, also dem Werbekunden, der Mediaagentur, dem Vermarkter und dem Site-Betreiber müssen das Werbeumfeld eindeutig regeln. Vertraglich muss bereits im Vorfeld die genaue Domain/URL für die Belegung vereinbart werden und bestimmte Inhalte auf der werbetragenden oder gesamten Seite ausgeschlossen werden.
Viele mögliche Probleme für die Agenturen lassen sich auch im Vorfeld vermeiden durch:
- eine detaillierte Auswahl der Werbeumfelder, d.h. Kategorisierung des Contents und bewusste Auswahl bei der Buchung in Form einer Positiv- oder Negativliste
- spezielle Regelungen für Wiederverkäufer und Zwischenhändler (stattdessen direkte Beziehung von Kunde zu Agentur zu Vermarkter zu Site)
- spezielle Regelungen für Sites, die fremde Inhalte hosten
- Zusatzklauseln in den bilateralen Verträgen zwischen den Beteiligten.
Um für den Markt tragbare Ergebnisse anbieten zu können, wird der dmmv ein Forum unter Beteiligung aller relevanten Marktpartner für November einberufen.
Indiskutabel ist die Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte auf Internet-Seiten wie z.B. Kinderpornographie. Hierfür hat der Gesetzgeber eindeutige Regelungen getroffen, die ihre Anwendung finden. Der dmmv ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (FSM) (www.fsm.de), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Internet von strafrechtlich relevanten Inhalten freizuhalten. Alexander Felsenberg, Vizepräsident/Geschäftsführer dmmv: "Die Diskussion um Selbstkontrollstandards begrüßen wir. Mit der FSM gibt es ein Instrument, die Inhaltskontrolle deutscher Websites eigenverantwortlich und effektiv wahrzunehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Multimedia Verband e.V. (dmmv)
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