dmmv für mehr Wettbewerb und weniger Regulierung im eCommerce
(Düsseldorf) - Der Deutsche Multimedia Verband (dmmv) e.V. setzt sich für mehr vertragliche Gestaltungsfreiheit der eCommerce Anbieter im Fernabsatz ein. Er begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, im Vermittlungsausschuss die gesetzliche Regelung der Übernahme von Rücksendekosten beim Widerruf im Fernabsatz zu überdenken. Der dmmv spricht sich dafür aus, jedem Anbieter die Kostenübernahme freizustellen. Einer gesetzlichen Reglementierung der einseitigen Kostenübernahme durch den Anbieter bedürfe es deshalb nicht, weil der Markt aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks für kundenfreundliche Vertragsbedingungen und Serviceleistungen sorgen werde, so Rechtsanwalt Burkard Luhmer, Referent für eCommerce beim Deutschen Multimedia Verband.
Darüber hinaus sei nach Ansicht des dmmv nicht nachvollziehbar, die vertragliche Gestaltungsfreiheit nur für eine bestimmte Branche zuzulassen, wie es der Vermittlungsvorschlag vorsieht.
Als Europas mitgliederstärkste Interessenvertretung der Internet- und Multimedia-Branche reagiert der dmmv damit auf die Beratung des neuen Fernabsatzgesetzes im Bundesrat und dessen Anrufung des Vermittlungsausschusses. Der Verband tritt damit für die ursprüngliche Formulierung im Referentenentwurf ein, wonach grundsätzlich der Anbieter die Kosten der Warenrücknahme zu tragen hat, ihm jedoch überlassen bleibt, ob er dies vertraglich, etwa in den AGB, anders regeln möchte. So wird der Aspekt der Rücksendekosten dem Markt überlassen. Mit den Stimmen der Koalition hatte der Bundestag sich gegen die Möglichkeit entschieden, die Kosten vertraglich auf den Kunden abwälzen zu können. Auch der Buchhandel hatte dies bereits kritisiert.
"Eine solche Regelung, wie sie der Bundestag verabschiedet hat, beschränkt nicht nur das Prinzip der Vertragsfreiheit, sondern gefährdet vor allem aufgrund der Mehrkostenbelastung die Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Insbesondere junge Internet-Shops haben ohnehin geringe Margen und sind nur mit einer dünnen Kapitaldecke ausgestattet", so Andrea Seeger von Virtual Identity, die Business Cases im Internet entwickeln und eigene Online-Shops betreiben. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Reiz des Verbrauchers, sich bequem von zu Hause mehrere Produkte zur Ansicht kommen zu lassen oder gar für den vorübergehenden Gebrauch zu bestellen, im übrigen nicht nur im Buchhandel bestehe, sondern auch für andere Waren gelte.
Mindest zwei Drittel aller über das Internet vertriebenen Waren sind keine Bücher, mit steigender Tendenz. "Es sei daher nicht nachvollziehbar, lediglich eine gesetzliche Ausnahmeregelung für den Buchhandel zu schaffen. Dies müsse für alle Branchen gelten." so die Forderung von Alexander Felsenberg, Geschäftsführer und Vizepräsident des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) e.V.. Die Mehrkosten bezögen sich nicht nur auf die Portokosten, sondern bedeuten für den Anbieter eine größere Verfügbarkeit der Produkte, höhere Kosten für Lagerhaltung und Logistik und führen vermehrt zu Verlustgeschäften und Rechtsstreitigkeiten, weil beispielsweise die Ware zwischenzeitlich nicht mehr wiederverkaufsfähig ist.
Darüber hinaus sieht der Verband den Internet-Standort Deutschland für Internet-Anbieter gefährdet, wenn - wie im Ausland - liberalere Regelungen herrschen. "Es mache wenig Sinn, sich auf der einen Seite im eCommerce für eine wettbewerbsbedingte Liberalisierung des deutschen Rabatt- und Zugabenrechts einzusetzen, um an anderer Stelle wieder Standortnachteile aufzubauen", so Burkard Luhmer vom dmmv.
Quelle und Kontaktadresse:
RA Burkard Luhmer, Deutscher Multimedia Verband (dmmv) e.V., Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf, Tel. 0211 600 456 27, Fax: 0211 600 456 33
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