DNA überführt Täter im Mordfall Moshammer!
(Rheinbach) - Der 25-jährige irakische Täter war wegen eines Sexualdeliktes und gefährlicher Körperverletzung in der bundesweiten D N A - Datei bereits gespeichert. Der Mordfall Moshammer konnte so innerhalb von drei Tagen geklärt werden. Es ist damit erneut deutlich geworden, wie wesentlich die Abnahme von DNA Material bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern ist. Dazu der Bundesvorsitzende des BDK Klaus Jansen heute in Rheinbach: Die vom BDK seit langem geforderte Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Abnahme von D N A - Material als Standardmaßnahme und Teil der erkennungsdienstlichen Behandlung, wie Fingerabdrücke und Fotos, muss unverzüglich umgesetzt werden. Die Politik ist gefordert, dieses ist kein Feld für Parteipolitik.
Die DNA-Analyse ist eines der besten und erfolgreichsten Instrumente des Rechtsstaates im Kampf gegen Verbrechen. Aus fachlicher Sicht ist es unverantwortlich dieses moderne Instrument der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten nicht so konsequent wie möglich zu nutzen.
Im Übrigen werden unschuldige Verdächtige damit auch schnell entlastet.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. Bundesgeschäftsstelle (BDK)
Herr Bernd Carstensen, Pressesprecher
Theodor-Storm-Str. 17-18, 16547 Birkenwerder
Telefon: 03303/500132, Telefax: 03303/503070
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