DocCheck-Studie im Auftrag des BVMed / Informationsdefizite der Ärzte bei der Verordnung von Verbandmitteln
(Berlin) - Bei der Verordnung von Verbandmitteln herrscht unter den niedergelassenen Ärzten eine große Unsicherheit. 72 Prozent der vom Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in einer DocCheck®-Studie befragten Ärzte gaben an, nicht darüber informiert zu sein, dass Verbandmittel als Medizinprodukte weiterhin uneingeschränkt zu Lasten der GKV verordnet werden können. Folge dieser Unsicherheit ist eine geringere Verordnungsrelevanz von Verbandmitteln in den Praxen.
DocCheck Medical Services hatte im November im Auftrag des BVMed eine umfassende Online-Befragung mit über 100 niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
Laut der Studie weisen zwei Drittel der Mediziner Verbandmittelverordnungen dem richtigen Budget der Arzneimittel zu. Großer Bedarf besteht neben allgemeinen Verordnungsfragen daher insbesondere an erstattungsrechtlichen Informationen.
Ein weiteres Kernergebnis der Befragung zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung: Die moderne Wundversorgung wird noch immer zu wenig praktiziert. Nur rund 20 Prozent der befragten Ärzte verordnen moderne Wundversorgungsprodukte in jedem zweiten Wundbehandlungsfall oder öfter. Die wichtigsten Faktoren für diese relativ geringe Verbreitung ist der höhere Preis feuchter Wundauflagen sowie die fehlende Aufklärung beispielsweise über die besseren und schnelleren Heilungschancen und die Kostenersparnisse mit Blick auf den gesamten Behandlungsfall.
Um diesen Zustand zu verändern und somit mehr Wunden adäquat und nach dem Stand der Wissenschaft zu versorgen, braucht es einer verstärkten Information der Ärzte. Der Aufklärungsbedarf auf ärztlicher Seite ist dabei hoch. Die Umfrage zeigt auch: Es besteht bei den Ärzten ein großes Interesse an Fortbildungsveranstaltungen zu dieser Thematik.
Nach Auskunft des BVMed können Medizinprodukte wie Verbandmittel (z. B. moderne Wundversorgungsprodukte) auch nach den neuen Regelungen der Gesundheitsreform von Anfang 2004 weiterhin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Sie fallen nicht unter die Regelung, nach der rezeptfreie bzw. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Patienten über 12 Jahren nicht mehr zu Lasten der GKV verordnungsfähig sind, sofern sie nicht im Ausnahmekatalog aufgeführt sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin
Telefon: 030/246255-0, Telefax: 030/246255-99