DocMorris-Apotheke bleibt geschlossen
(Berlin) - Die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken bleibt auf Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Saarlandes bis auf weiteres geschlossen. Das OVG hat am 26. September 2006 die Anträge des saarländischen Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales und der niederländischen DocMorris N.V. auf Aussetzung der Vollziehung der am 12. September 2006 getroffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis zurückgewiesen (3 W 14/06).
Der Präsident der ABDA, Heinz-Günter Wolf, begrüßte die Entscheidung. Das Gericht hat sachorientiert auf der Grundlage geltenden Rechts entschieden.
Ende Juni hatte das saarländische Ministerium der niederländischen Kapitalgesellschaft DocMorris eine Erlaubnis zum Betrieb einer Filiale in Saarbrücken erteilt. Gegen diese Erlaubnis klagen die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband e.V. und drei einzelne Saarbrücker Apotheker, da sie gegen das deutsche Apothekengesetz verstößt.
Mit Beschluss vom 12. September 2006 (3 F 38/06) gewährte das Verwaltungsgericht den Klägern einstweiligen Rechtsschutz und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Hiergegen haben das Ministerium und DocMorris Beschwerde eingelegt und zugleich beantragt, die Vollziehung auszusetzen. Dies wurde vom Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt.
Mit einer Entscheidung über die Beschwerde ist in einigen Wochen zu rechnen.
Wir sind zuversichtlich, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts dann vom Oberverwaltungsgericht erneut bestätigt werden wird, so Wolf.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Annette Rogalla, Pressesprecherin
Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin
Telefon: (030) 40004-0, Telefax: (030) 40004-598
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