Documenta sperrt Reiseleiter aus / DRV prangert beispiellose Diskriminierung an
(Berlin) - Die Organisatoren der Kunstschau Documenta 12 in Kassel verwehren Reiseleitern von Touristikunternehmen die Möglichkeit, ihren Kunden eigene Führungen durch die weltbekannte Ausstellung anzubieten. Stattdessen darf nur von der Documenta geschultes Personal die Kunstinteressierten durch eine der weltweit wichtigsten zeitgenössischen Ausstellungen führen. Dies ist nicht im Sinne einer freien Dienstleistungsausübung, bemängelt Klaus Laepple, Präsident des Deutschen ReiseVerbands (DRV). Das Verbot für die Reiseleiter von Veranstaltern stehe im krassen Gegensatz zu der Praxis bei anderen Kunstausstellungen, bei denen Reiseveranstalter Lizenzen für Führungen erwerben können. So wird dies etwa auch von der seit 1. Juni laufenden Impressionisten-Ausstellung in der Neuen Nationalgalerie in Berlin praktiziert.
Wir sehen in der Ausgrenzung der Reiseleiter unter ihnen Kunsthistoriker und ausgewiesene Experten eine Diskriminierung dieses Personenkreises, die bisher in Deutschland beispiellos ist, zeigt sich DRV-Präsident Klaus Laepple empört. Verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofs der vergangenen Jahre, die sich auf die Tätigkeit von Reiseleitern beziehen, bestätigen in allen Fällen, dass die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten ist.
Mit der von der Documenta praktizierten Ausgrenzung verstößt die Ausstellungsleitung eindeutig gegen europäisches Recht, so Laepple. Der DRV fordert deshalb die Documenta auf, Reiseleiter von Reiseveranstaltern als Führer durch die Ausstellung zuzulassen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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