Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Doppelte Gasbelastung durch Ökosteuer

(Bonn/Berlin) - Trotz der seit 1998 erfolgten Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte steigen die Gaspreise. Neben der Ankoppelung des Gaspreises an den Heizölpreis ist hierfür die Ökosteuer auf Gas verantwortlich.



Bei vielen Gaslieferverträgen existiert eine Preisanpassungsklausel an die Heizölnotierungen. Durch die Einführung der Ökosteuer auf Heizöl sind nun die Heizölpreise und damit mittelbar auch die Gaspreise gestiegen. Davon unabhängig muss der Gaskunde auch noch die auf den Gasbezug selbst erhobene Ökosteuer bezahlen. Folge: Eine doppelte Belastung des Gasbeziehers durch die Ökosteuer.



Als Reaktion haben in jüngster Zeit einige Gasversorger ihren Kunden einen Rabatt eingeräumt, der diese doppelte Belastung kompensieren soll. Dieser Rabatt kann von den Gasversorgern vergeben werden, denn die Gaspreiserhöhung über die Anbindung an die Heizölnotierung beschert den Gasversorgern höhere Margen ohne Eigenaufwand.



Die Gasbezieher sollten darauf achten, dass die Gasversorger ausreichend hohe Rabatte weitergeben, um eine doppelte Belastung des Gaskunden zu vermeiden. Die deutsche Kammerorganisation empfiehlt im Rahmen ihrer KMU-Initiative Gas daher den kleinen und mittelständischen Unternehmen die Prüfung, ob in ihren Gaslieferungsverträgen eine Anbindung des Gaspreises an den Preis für leichtes Heizöl vorliegt. Falls ja, sollten die Unternehmen klären, ob der von ihrem Versorger eingeräumte Rabatt die doppelte Belastung kompensiert.



Quelle: DIHT

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