Pressemitteilung | DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung

DPtV widerspricht TK-Vorschlag zur Patient*innensteuerung

(Berlin) - „Die Techniker Krankenkasse behauptet, dass Sachbearbeiter*innen in einer Telefon-Hotline einschätzen könnten, welche Patient*innen dringend Psychotherapie benötigen. Dies sollte man den Profis überlassen – den Psychotherapeut*innen in der psychotherapeutischen Sprechstunde“, sagt Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Die Krankenkasse hatte in einem „10-Punkte-Plan“ unter anderem gefordert, Strukturzuschläge und Zuschläge zur Kurzzeittherapie nur noch für von der Terminservicestelle (TSS) vermittelte, dringende Fälle zu zahlen. „Zudem müssen wir uns sehr wundern, dass uns die Krankenkassen jahrelang zu lange Psychotherapien vorwarfen – in dem Papier der TK ereilt uns nun der Vorwurf, es würden zu wenig lange Behandlungen durchgeführt“, betont Hentschel.

Angemessene Steuerung in der psychotherapeutischen Sprechstunde

„Die TSS kann keine neuen Behandlungsplätze schaffen, sondern diese nur verteilen. Eine qualifizierte Feststellung der Schwere einer psychischen Erkrankung oder Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung kann durch die TSS nicht geleistet werden. Die meisten Hilfesuchenden wenden sich direkt an eine psychotherapeutische Praxis. Wir klären in einer psychotherapeutischen Sprechstunde mit fundierten psychodiagnostischen Kenntnissen sorgfältig ab, welche Behandlungsoption die beste wäre“, erklärt Hentschel.

„Psychotherapeut*innen erbrachten 2023 über 9 Mio. Sprechstunden bei 2 Mio. Versicherten. Eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zeigt, dass Patient*innen anschließend Akutbehandlungen, Probatorische Sitzungen, Richtlinien-Psychotherapie sowie in 40 Prozent der Fälle im Folgejahr keine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Diese Daten sprechen für eine angemessen differenzierte Versorgung.“

Personal schafft Behandlungskapazitäten für Patient*innen

„Für optimale Abläufe in der Praxis werden fachlich qualifizierte Bürokräfte und Medizinische Fachangestellte benötigt, die in psychotherapeutischen Praxen über den Strukturzuschlag finanziert werden. Personal zu streichen, bedeutet, dass Psychotherapeut*innen wertvolle Behandlungszeit verloren geht. Aktuelle Kostenstrukturerhebungen durch das Statistische Bundesamt belegen zudem die gestiegenen Personalkosten in psychotherapeutischen Praxen“, sagt Hentschel. Die Zuschläge zur Kurzzeittherapie entschädigen für den höheren Aufwand bei kürzeren Behandlungen. Deshalb müssen diese auch für die Akutbehandlung gewährt werden, wenn in der psychotherapeutischen Sprechstunde die dringende zeitnahe Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
DPtV e.V. - Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, Hans Stromsdörfer, Pressesprecher(in), Am Karlsbad 15, 10785 Berlin, Telefon: 030 235009-0

NEWS TEILEN: