Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Dr. Helge Wendenburg: Vollzug über das Ziel hinausgeschossen / BMU sieht keinen Änderungsbedarf bei Gewerblicher Sammlung

(Bonn/Frankfurt am Main) - Als eine wichtige Stütze der Wertstoffwirtschaft bezeichnete Dr. Helge Wendenburg, Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium, die in der Schrottwirtschaft engagierten Unternehmen des bvse-Fachverbandes Schrott, E-Schrott- und Kfz-Recycling. Er verwies vor den mehr als 100 Teilnehmern des bvse-Schrottforums in diesem Zusammenhang darauf, dass die deutschen Stahlwerke eine Schrotteinsatzquote von nahezu 50 Prozent vorweisen könnten.

Doch diese Feststellung täuscht nicht über die Tatsache hinweg, dass die Branche das Jahr 2013 "als nicht so gutes Jahr" einstufen, wie der Fachverbandsvorsitzende und bvse-Vizepräsident Klaus Müller zuvor deutlich machte. Müller verwies darauf, dass Konjunkturschwankungen und nicht zuletzt die neuen Regeln des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Ergebnis eine "Bremsspur in den Bilanzen vieler Unternehmen hinterlassen haben".

"Unsere Unternehmen haben seit Jahrzehnten die Erfassungs- und Behandlungsstrukturen aufgebaut", erklärte der bvse-Vizepräsident. Das dabei gewonnene Know-how fehle den Kommunen, so Müller, auch wenn diese versuchten den gegenteiligen Anschein zu erwecken. Nach seinem Eindruck seien die Entsorgungskosten für die Bürgerinnen und Bürger dort am höchsten, wo die Kommunen mit ihren eigenen Unternehmen die Entsorgung erledigten.
Dr. Helge Wendenburg machte jedoch in seinem Vortrag sehr deutlich, dass er keine Verwerfungen im Schrottmarkt erkennen könne und auch keinen Änderungsbedarf hinsichtlich der Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur gewerblichen Sammlung sehe. Er räumte zwar Probleme und Schwierigkeiten ein, machte dafür jedoch den Gesetzesvollzug verantwortlich, der teilweise "über das Ziel hinausgeschossen" sei. Er empfahl den betroffenen Unternehmen gegen ungerechtfertigte Untersagungen den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.

Eine Empfehlung, die nicht auf ungeteilte Zustimmung stieß. Claudia Küster von der Wilhelm Küster GmbH & Co. KG bemängelte vielmehr, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung die historisch gewachsenen Sammelstrukturen der Branche völlig außer Acht gelassen habe. Alteingesessene Unternehmen müssten wegen behördlicher Untersagungen um ihre Existenz fürchten. Das plötzliche Interesse der Kommunen an der Schrotterfassung mache ein vernünftiges Miteinander oft nicht mehr möglich.

Stattdessen müssten sich kleine und mittlere Unternehmen mit kommunalen Behörden juristische Auseinandersetzungen liefern, um zu ihrem Recht zu kommen. Das sei nicht nur zeit- und arbeitsintensiv, sondern würde auch erhebliche Kosten nach sich ziehen, die kleine Unternehmen zum Teil gar nicht aufbringen könnten.

Walter Hartwig, Vorsitzender des Fachausschusses duale Entsorgungswirtschaft im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sah zwar das Problem, dass Kleinsammler in den Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes "nur bedingt berücksichtigt" wurden.

Nach seiner Ansicht sei aber "die Flut der Anzeigen mängelbehaftet und mit fragwürdigen Angaben" versehen gewesen. Er betonte, "Abfall aus Privathaushalten war und ist überlassungspflichtig" und kritisierte, dass die Branche diese grundsätzliche Rechtslage "wohl nicht verinnerlicht" habe.
Als klärungsbedürftig sieht er "die zentrale Frage, ob eine kommunale Sammlung private Aktivitäten generell unzulässig" mache. Diese Grundsatzfrage müsse wohl durch das Bundesverwaltungsgericht beantwortet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. Jörg Lacher, Leiter, Politik und Kommunikation Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: (0228) 988490, Fax: (0228) 9884999

(cl)

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