Pressemitteilung |

Dr. Thomas: „Niederländische Gesetzgebung zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe gehört vor den Europäischen Gerichtshof!“

(Bonn) – Überlegungen des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber, die niederländische Entscheidung zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, hat Dr. med. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, „mit großer Genugtuung“ begrüßt.

„Ich teile die Auffassung des bayerischen Ministerpräsidenten, daß diese Entscheidung in den Niederlanden gegen die europäische Grundrechtscharta verstößt“, erklärte der Hartmannbund-Vorsitzende, der zuvor schon Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin gebeten hatte, Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung auf europäischer Ebene zu sondieren.

Diese „Niederlage für die Menschlichkeit“ dürfe keinesfalls „europaweites Gedankengut“ werden. Jedermann, und gerade Ärztinnen und Ärzte, seien gefordert, Wege zu beschreiten, die ein drohendes Euthanasie-Szenario in Europa von vornherein unmöglich machten: „Unser aller Maxime kann nur lauten ‚Hilfe beim Sterben ja – Hilfe zum Sterben niemals!‘“, so Dr. Thomas, der seiner Hoffnung Ausdruck gab, daß die Überlegungen des bayerischen Ministerpräsidenten in die angemessenen juristischen Schritte münden würden: „Dazu sichere ich Herrn Dr. Stoiber aus voller Überzeugung meine rückhaltlose Unterstützung zu.“

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund Verband der Ärzte Deutschlands e.V. Godesberger Allee 54 53175 Bonn Telefon: 0228/81040 Telefax: 0228/8104155

NEWS TEILEN: