Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Drastische Preiserhöhungen für PCs und Peripheriegeräte drohen

(Berlin) - Die Verwertungsgesellschaften haben ihre Forderungen für zusätzliche Abgaben auf PCs und sonstige IT-Geräte konkretisiert. Danach sollen PCs ab kommendem Jahr mit Urheberabgaben von bis zu 100 DM belegt werden. Weitere Abgaben werden für CD-Brenner, Scanner, Fax- und Kopiergeräte fällig. Darüber hinaus drohen Abgaben für Drucker und andere IT-Produkte. Bei einzelnen Geräten erreicht die Abgabe eine Höhe von bis zu 25% des Verkaufspreises. Von den neuen Belastungen werden Privatverbraucher besonders hart getroffen, da zusätzlich noch Mehrwertsteuer anfällt. Für Privatkunden könnten die Preise deshalb bei einfachen PCs ohne Berücksichtigung von Zusatzmodulen und Peripheriegeräten um 116 DM steigen. Insgesamt droht für einen vollständig ausgestatteten PC mit Peripherie der niedrigsten Leistungsklasse eine Preissteigerung um ca. 180 DM. "Hiermit werden unsere schlimmsten Befürchtungen wahr," kritisiert Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM, die Forderungen. Harms hat sich deshalb gemeinsam mit BITKOM-Präsident Volker Jung schriftlich an Bundeskanzler Gerhard Schröder gewandt. Das Schreiben wird von Geschäftsführern und Vorständen der maßgeblichen Unternehmen persönlich unterstützt. Hauptforderung ist, eine gemeinsame Projektgruppe aus Politik, Ministerien und Wirtschaft einzurichten. Sie soll Empfehlungen erarbeiten, wie das Urheberrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt angepasst werden kann.

In dem Schreiben werden die geforderten Abgaben für IT-Geräte als unverhältnismäßig bezeichnet. So werden beispielsweise für Kassettenrekorder 2,50 DM und für Videorekorder 18 DM Urheberabgaben fällig. BITKOM-Vize Harms: "Es darf nicht sein, dass wir gerade jene Geräte über alle Maßen belasten, die wir zur Entwicklung der Informationsgesellschaft am dringendsten brauchen."

BITKOM kritisiert unter anderem, dass es sich hierbei um einen international nahezu einzigartigen Vorstoß handelt. Die neuen Abgaben würden 10.000 Fachhändler insbesondere in grenznahen Regionen in ihrer Existenz bedrohen. Die großen Anbieter müssten ihre Vertriebseinheiten zwangsläufig aus Deutschland hinaus verlagern und auf Direktvertrieb umstellen. Denn im benachbarten Ausland werden die entsprechenden Abgaben in aller Regel nicht fällig. Hierdurch würden mehrere zehntausend Arbeitsplätze bedroht. Harms: "Deutschland ist keine Insel. Wenn wir PCs und andere ITK-Geräte hierzulande verteuern, treiben wir Verbraucher, Hersteller und Handel ins Ausland." Damit würden letztlich die Urheber um ihre Rechte gebracht. Harms kritisiert die "Milchmädchenrechnung" der Verwertungsgesellschaften: "Wenn wir die Unternehmen aus Deutschland vertrieben haben und die Verbraucher ihre ITK-Geräte über das Internet oder jenseits der Grenze einkaufen, bleiben letztlich die Urheber auf der Strecke."

In Deutschland wird bereits eine urheberrechtliche Gerätevergütung für Kopiergeräte, Readerprinter, Telefaxgeräte und Scanner erhoben. Hierfür zahlen die betroffenen BITKOM-Mitglieder derzeit eine Vergütung von etwa 45 Millionen Mark. Dieses Vergütungsaufkommen würde aufgrund der aktuellen Forderungen der Verwertungsgesellschaften auf bis zu 1,2 Milliarden Mark wachsen. Harms: "Das wäre eine Steigerung um 2500%." Sowohl die von BITKOM vertretenen Unternehmen als auch die Verwertungsgesellschaften haben zwar ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert. In den bisherigen Verhandlungen konnte allerdings keine signifikante Annäherung der Positionen erreicht werden. Harms und Jung haben deshalb die Bundesregierung gebeten, vermittelnd tätig zu werden. Zunächst hat die VG Wort für die kommenden Wochen die Veröffentlichung der neuen Vergütungstarife für PCs von 59 DM pro Gerät angekündigt. Von der Gema stehen Forderungen zwischen 23 und 41 DM im Raum. Anfang 2001 wird die VG Wort ihre Forderungen gegenüber den Unternehmen geltend machen und gegebenenfalls ein Schiedsverfahren einleiten. Die ab Januar notwendigen Rückstellungen würden gerade finanziell wenig leistungsfähige mittelständische Unternehmen und kleine PC-Anbieter, die Geräte individuell konfigurieren und montieren, in ihrer Existenz bedrohen.

Nach Ansicht von BITKOM geht es nunmehr zum einen darum, die zu erwartenden Nachteile für Wirtschaft und Verbraucher abzuwenden. Vor allem aber bedarf das aus dem Jahr 1965 stammende Urheberrechtsgesetz dringend der Überarbeitung. BITKOM kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das für analoge Technologien entworfene Urheberrecht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen werde. Gerade die digitalen Technologien bieten aber auch neue Möglichkeiten zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen, z.B. durch digitale Wasserzeichen. Durch den Einsatz dieser Technologien kann dem Urheber effektiv zu seinem Recht auf eine angemessene Vergütung verholfen werden, wie es von BITKOM keinesfalls in Frage gestellt wird. Harms: "Wir würden uns freuen, wenn beim Einsatz neuer Technologien und der Förderung der Informationsgesellschaft eine ähnliche Kreativität entwickelt würde, wie bei der Einführung zusätzlicher Abgaben."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Iris Köpke, Presse Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-111 Telefax: 030/27576-400

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