Pressemitteilung | Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK)

Dreijähriges Studium unterschreitet europäische Standards

(Berlin) - Die von der Bauministerkonferenz im Juni beschlossene Verkürzung der Mindeststudienzeit für Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner auf drei Jahre unterschreitet europäische Standards. Sowohl die European Foundation for Landscape Architecture (EFLA) als auch der European Council of Interior Architects (ECIA) haben sich deshalb an die Bauministerkonferenz gewandt, die die Änderung des Musterarchitektengesetzes noch im November unter Verweis auf die EU verteidigt hatte.

Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer, erklärte dazu heute in Berlin: „Wir müssen eine minderwertige Ausbildung unbedingt verhindern. Deutschland hat bereits heute, bedingt durch die mindestens vierjährige Studienzeit an Fachhochschulen, in der EU einen Sonderweg eingeschlagen, der die internationale Anerkennung erschwert. Die weitere Absenkung dieses Niveaus auf drei Jahre ließe deutsche Hochschulabsolventen chancenlos gegenüber Mitbewerbern aus anderen Staaten werden. Deshalb bin ich froh, dass unsere europäischen Kollegen unseren Einsatz für eine qualitätvolle Ausbildung unterstützen.“


In einem Brief an Minister Helmut Holter, den Vorsitzenden der Bauministerkonferenz, vom 6. Dezember betont EFLA-Präsident Teresa Andresen insbesondere, dass mit der Neuregelung „der zukünftigen Erleichterung der grenzüberschreitenden Berufsanerkennung im Rahmen der EU-Richtlinie 2005/36/EG entgegengewirkt wird“. Die EFLA habe beschlossen, „dass ein mindestens vierjähriges Studium ein unabdingbares Qualitätskriterium“ für die in der Richtlinie vorgesehene „Gemeinsame Plattform“ darstellt.


ECIA-Präsident Kees Spanjers weist in einem Brief an Holter vom 8. Dezember auf die „Charter for Education“ hin, die für die Eintragungsfähigkeit von Innenarchitekten in Europa „ein Minimum von vier Jahren Vollzeitstudium festlegt, aber fünf Jahre Vollzeitstudium präferiert“. Spanjers warnt ebenfalls vor einer einschneidenden Schwächung der nationalen wie internationalen Berufschancen.


Schmid unterstrich: „Eine Verkürzung der Studienzeiten auf drei Jahre wird zwangsläufig zur Folge haben, dass wesentliche Ausbildungsinhalte, die derzeit gelehrt werden, auf der Strecke bleiben. Damit würden wesentliche Bemühungen der Architektenkammern im Sinne des Verbraucherschutzes, wie Sicherung von Qualität durch Aus- und Fortbildung und gelenkte berufspraktische Zeit konterkariert.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarchitektenkammer e.V. (Bundesgemeinschaft der Architektenkammern der Länder) Pressestelle Askanischer Platz 4, 10963 Berlin Telefon: (030) 263944-0, Telefax: (030) 263944-90

(sk)

NEWS TEILEN: