DRV begrüßt Urteil zu "Screen Scraping" / Reisebüro-Abfragen über Websites von Low-Cost-Carriern zulässig
(Berlin) - Der Deutsche ReiseVerband (DRV) begrüßt das Urteil des Landgerichts Hamburg im Fall InteRes ./. EasyJet zum Thema "Screen Scraping" vom 1. Oktober 2010. "Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass Reisebüros ihren Kunden weiterhin einen breite Auswahl an Flugverbindungen und Preisen bieten und sie über die verschiedenen Angebote umfassend beraten können", sagt Klaus Laepple, Präsident des DRV. "Der Verbraucher erhält somit einen umfassenden Marktüberblick und verfügt über mehr Auswahl- und Vergleichsmöglichkeiten, die die Angebotspalette transparenter gestalten", begrüßt Laepple die verbraucherfreundliche Entwicklung.
Beim so genannten "Screen Scraping" handelt es sich um eine Methode, mit der Online-Ticketanbieter die Buchungsdaten der Fluggesellschaft erfassen und in ihr System übernehmen. Das jüngste Urteil bestätigt das gängige Verfahren, bei dem Reisebüros bei der Flugsuche im Auftrag ihrer Kunden mit Hilfe von Internet Booking Engines Sitzplatz- und Tarifdaten auf den öffentlich zugänglichen Webseiten der Low-Cost-Carrier abfragen und gegebenenfalls im Namen ihrer Kunden buchen.
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