DRV fordert Übergangsregelung für Biogasanlagen
(Berlin) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt die Genehmigung des Biomassepakets durch die EU-Kommission. „Das ist ein wichtiger Schritt, um Biogasanlagen, die aus der bisherigen Förderung herausfallen, eine Zukunftsperspektive zu geben“, sagt DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne.
Probleme sieht Spinne allerdings für Anlagen, deren Förderung bereits Ende 2025 ausläuft. „Wenn die Betreiber eine Anschlussförderung erhalten wollen, müssen ihre Anlagen an die Vorgaben des aktuellen EEG angepasst werden“, so Spinne. Die dafür notwendigen technischen Umbauten seien jedoch bis Jahresende nicht realisierbar. Der DRV fordert daher dringend eine Übergangsregelung, um den Fortbestand der Anlagen zu sichern.
Kritisch sieht der Verband auch den Vorschlag der Bundesregierung, Biomasse zukünftig nicht mehr als erneuerbaren Energieträger anzuerkennen. In einer geplanten Novelle des Stromsteuergesetzes sollen große Biogasanlagen nicht mehr als erneuerbar gelten und würden dann steuerrechtlich mit Gas- und Kohlekraftwerken gleichgestellt. „Dies entbehrt jeglicher Logik und steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem die Bioenergie ausdrücklich als Zukunftstechnologie eingestuft wird“, betont Spinne. Die Betreiber von Biogasanlagen stünden vor erheblichen Investitionen, um ihre Anlagen zukunftsfähig zu machen. „Diese werden nur getätigt, wenn die Politik jetzt klare und verlässliche Signale sendet“, stellt Spinne heraus.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Marcus Gernsbeck, Pressesprecher(in), Pariser Platz 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 856214-430