DRV geht gegen Abmahnwelle vor
(Berlin) - Möglicher Rechtsmissbrauch von RS Reisen & Schlafen scheint sich immer stärker zu manifestieren - DRV setzt sich für seine Mitglieder ein
Unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, u. a. Rechtsanwalt Harzheim aus Hamburg, Rechtsanwalt Plutte aus Mainz und Rechtsanwalt Kläner aus Koblenz, geht der Deutsche Reiseverband (DRV) gegen die Reisebüro-Abmahnwelle der RS Reisen & Schlafen GmbH (RS) vor. Ziel ist es, eine missbräuchliche Abmahntätigkeit nachzuweisen. Es verdichten sich nämlich Anzeichen dafür, dass es sich bei der RS Reisen & Schlafen GmbH um ein Unternehmen handelt, das nicht tatsächlich im Wettbewerb zu den abgemahnten Unternehmen steht.
Von entsprechenden Abmahnungen betroffenen Mitgliedern rät der Verband, von Rechtsanwalt Pollack dezidierte Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS, als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses zwischen RS und ihnen zu fordern. Die Abmahnungen sollten daher vorerst zurückgewiesen werden. Wer bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte erwägen, diese anzufechten oder jedenfalls zu kündigen. Davon unabhängig sollten berechtigt Abgemahnte Beanstandungen - z. B. ein fehlender Link auf die Online-Schlichtungsplattform (OS-Plattform), ein fehlerhaftes Impressum etc. - unverzüglich beseitigt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30
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