DRV mahnt Nachbesserungen an / Referentenentwurf zur EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie
(Berlin) - Der Deutsche ReiseVerband (DRV) hat gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) abgegeben. Dabei fordert der Branchenverband der Touristik das Ministerium auf, an wesentlichen Stellen Korrekturen vorzunehmen.
Die Versicherungsvermittlerrichtlinie ist für den Reisevertrieb von ganz entscheidender Bedeutung. Der nebenberufliche Vertrieb von Reiseversicherungsprodukten ist für die rund 10.000 deutschen Reisebüros ein wesentliches finanzielles Standbein. Dabei sichert es nicht nur ihre Existenz, sondern trägt auch wesentlich zum Verbraucherschutz bei. Der DRV hat von Anfang an betont, dass den Urlaubern auch künftig auf unbürokratischem Wege Reiseschutz zur Verfügung gestellt werden sollte.
Deswegen hatte sich der DRV auf EU-Ebene dafür eingesetzt, dass die nebenberufliche Vermittlung von Reiseversicherungen durch Reisebüros ermöglicht wird. Dieses Ziel wurde trotz einiger Widerstände aus Europa erreicht. Nun geht es an die nationale Umsetzung der Richtlinie. Vor kurzem hat das BMWi, das mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht befasst ist, den Referentenentwurf veröffentlicht und die Verbände um Stellungnahme gebeten.
Die Bewertung dieses Entwurfes zeigt aus Sicht des DRV, dass das Bundeswirtschaftsministerium in weiten Teilen den Brüsseler Vorgaben folgt. Sollte die Richtlinie, so wie es das BMWi vorsieht, umgesetzt werden, dann werden Reisebüros auch künftig Reiseversicherungen in etwa in dem Umfang wie bisher vertreiben dürfen. Das ist eine gute Botschaft sowohl für Kunden als auch Reisebüros.
Kritisch bewertet der DRV allerdings den Umstand, dass der Referentenentwurf die Brüsseler Vorgaben an einer Stelle über Gebühr einengt. Bei der Festlegung der Prämienobergrenze unterscheidet das Ministerium nicht zwischen Familienpaketen und Versicherungsleistungen für Einzelpersonen. Für beide sieht das BMWi gleichermaßen einen 200 Euro-Schwellenwert vor - entgegen der Formulierung des Richtlinientextes. Dies ist problematisch, denn dadurch würden Paketlösungen für Eltern mit Kindern weniger attraktiv. Der Versicherungsschutz bei Familien würde dementsprechend bezogen auf jedes einzelne Familienmitglied geringer. Dabei läge es im allgemeinen Interesse, den Versicherungsschutz gerade für Familien zu stärken.
Der DRV wird sich im Rahmen des sich jetzt anschließenden Gesetzgebungsprozesses dafür einsetzen, dass das bislang Erreichte abgesichert und die festgestellten Defizite im Entwurf ausgebügelt werden. Viel Zeit bleibt dem Gesetzgeber nicht - schließlich muss das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.
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Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
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