DRV und Barig: Gemeinsam gegen geplante Besteuerung grenzüberschreitender Flüge
(Frankfurt am Main) - Unter Leitung von Vorstandsmitglied Peter Hamburger (Touristik Assekuranz Service GmbH, Frankfurt am Main) haben sich am 5. Dezember in der Säule E des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) organisierte Fluggesellschaften sowie Mitglieder der DRV-Ausschüsse Steuern und Touristischer Flugverkehr mit Martin Gaebges, Generalsekretär des Boards of Airline Representatives in Germany (Barig), im Frankfurter Hotel Monopol getroffen. Einhellig wurde dabei die für grenzüberschreitende Flüge im Entwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes vorgesehene Mehrwert-Besteuerung abgelehnt.
Barig und DRV wollen ihre Lobbyarbeit bündeln und gemeinsam fordern, es bei der bisherigen Praxis zu belassen. Bisher habe das Bundesministerium der Finanzen gemäß § 26 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) aus guten Gründen darauf verzichtet, eine Steuer für grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr festzusetzen. Nach übereinstimmender Auffassung von DRV und Barig steht der Steuer-Erhebungsaufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag.
Die von der Bundesregierung angestrebte Gesetzesänderung beträfe nicht nur deutsche, sondern auch alle internationalen Fluggesellschaften, die in der Bundesrepublik starten, landen, oder auch nur den deutschen Luftraum überfliegen. Daraus resultierende Flugkostensteigerungen würden sich unmittelbar auf das Preisniveau touristischer Produkte auswirken.
Dr. Volker Jorczyk (PwC Deutsche Revision, Düsseldorf) informierte über die Auswirkungen des Gesetzgebungsvorhabens: Das Abschaffen von § 26 Absatz 3 UStG hätte zur Konsequenz, dass der deutsche Streckenanteil bei grenzüberschreitender Flugbeförderung besteuert würde. Der Provisionsanteil für den deutschen Streckenanteil würde dann ebenfalls steuerpflichtig. Die einseitige Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge könnte nach Auffassung von Dr. Volker Jorczyk sogar zur Folge haben, dass andere Länder nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit von deutschen Airlines in ihrem Luftraum zurückgelegte Flugstrecken besteuern. Das wäre ein massiver Wettbewerbsnachteil für heimische Anbieter.
Nachdrücklich wiesen die Experten von Barig und DRV auf technische Probleme der Umsetzung hin: Wie solle etwa das steuerpflichtige inländische Streckensegment ermittelt werden? Schließlich würden Flugrouten oft kurzfristig geändert, um zum Beispiel Schlechtwetterfronten auszuweichen. Fraglich sei ferner, wie die Streckenermittlung und Besteuerung bei ausländischen Airlines sichergestellt werden könne, die im Inland über keinen Firmensitz verfügen.
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