DRV und IATA einigen sich / Neue Regelung zur Absicherung der BSP-Umsätze
(Berlin) - Gute Nachricht für Reisebüros mit Fluggeschäft. Die Pflicht zur wöchentlichen Abbuchung von BSP-Umsätzen ist abgewehrt. Nach über einem Jahr intensiver Gespräche ist es jetzt soweit: Vertreter der deutschen IATA-Agenten im Deutschen ReiseVerband (DRV) und die IATA-Fluggesellschaften in Deutschland unter Verhandlungsführung der Deutschen Lufthansa haben sich auf veränderte Bedingungen für die Absicherung von BSP-Umsätzen geeinigt. Die neue Regelung soll am 30. September 2009 in Kraft treten.
Der für Flugthemen zuständige DRV-Vorstand Otto Schweisgut wertet den gefundenen Kompromiss als Erfolg des Branchenverbands: Zurzeit wird von allen Fluggesellschaften in Europa versucht, den IATA-Agenten die Wahlfreiheit zwischen wöchentlichen und monatlichen Zahlungsintervallen zu beschneiden. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, dieses in Deutschland zu verhindern. Im Vergleich zu den ersten Vorschlägen der International Air Transport Association (IATA) haben wir eine Reihe von Verbesserungen durchzusetzen können. Ungerecht ist es jedoch, so Schweisgut weiter, dass Fluggesellschaften, die derzeit wesentlich stärker von möglichen Pleiten betroffen sind als Reisebüros, nach wie vor von jeder Art der Absicherung gegenüber Reisebüros und Passagieren befreit sind. Dieser Zustand ist unhaltbar und sollte möglichst rasch zugunsten der Reisebüros und deren Kunden geändert werden." Bereits auf der nächsten Sitzung des Agency Programme Joint Council (APJC), bei der sich die IATA und ihre deutschen Agenten treffen, wird dieses Thema auf der Agenda ganz oben stehen, kündigte Schweisgut an.
In Deutschland hat das bestehende Modell der Absicherung von BSP-Umsätzen zu einer der niedrigsten Ausfallquoten weltweit geführt. In den vergangenen zwei Jahren führte jedoch der Konkurs von zwei Consolidator zu einer Verschlechterung dieser Spitzenwerte. Das hatte zur Folge, dass die Fluggesellschaften forderten, die derzeit geltenden finanziellen Kriterien zur Absicherung der BSP-Umsätze drastisch zu verschärfen. Die Forderungen der IATA gingen bis hin zur wöchentlichen Abbuchung für alle deutschen IATA-Agenten. Die Reisebürovertreter im DRV haben daraufhin in einer Reihe von Sitzungen Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Absicherung von BSP-Umsätzen entwickelt, die die Risiken von Großschäden zukünftig weitgehend ausschließen. Dazu konnten im Wesentlichen die derzeit geltenden Regelungen für IATA Agenten mit einer Sollbürgschaft bis 400.000 Euro beibehalten werden.
Die jetzt vereinbarten Veränderungen betreffen daher ausschließlich deutsche IATA-Agenten, deren Sollbürgschaft 400.000 Euro und mehr beträgt und deren BSP-Bar-Umsatzanteil über einem je nach Sollbürgschaftsgröße von der IATA definierten prozentualen Anteil vom Gesamtumsatz liegt.
Wesentlicher Bestandteil der neuen Regelungen für die Gruppe der betroffenen Agenten ist die Einführung eines Transitkontos. Auf dieses, einem Treuhandkonto vergleichbaren Transitkonto müssen die IATA-Agenturen mit sehr hohen Bar-Umsätzen künftig zwischen 50 und 72 Prozent des BSP-Bar-Umsatzes vom Vortag abführen. Dies erfolgt je nach Sollbürgschaftsgröße, Einstufung in die IATA-Bonusklassen und BSP-Bar-Umsatzanteil. Zudem muss dieses Transitkonto an die IATA abgetreten werden, das heißt die IATA-Agentur hat auf dieses Konto keinen Zugriff.
Von der Führung eines Transitkontos befreit sind Agenten, die eine Bankbürgschaft in entsprechender Höhe stellen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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