DRV unterstützt Musterverfahren: Klage gegen Partnerprogramme eingereicht / Wettbewerbszentrale läßt Rechtmäßigkeit gerichtlich prüfen
(Berlin) - Beim Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) häufen sich die Beschwerden von Mitglieds-Reisebüros über Partnerprogramme von Online-Reiseagenturen. Durch das Ausloben solcher Programme werden Privatpersonen animiert, auf ihrer eigenen Homepage für Flug-, Hotel-, Mietwagen- und Urlaubsreisen-Angebote der jeweiligen Agentur zu werben. Bei erfolgreicher Reisevermittlung werden sie mit entsprechenden Provisionszahlungen ihres Partners belohnt.
Auf Veranlassung des DRV hat die Bad Homburger Wettbewerbszentrale am 28. Mai 2003 Klage beim Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. In einem Musterverfahren soll geklärt werden, ob derartige Partnerprogramme mit Provisionsauszahlungen an jedermann zulässig sind oder aber gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
Albrechtstr. 9-10, 10117 Berlin
Telefon: 030/284060, Telefax: 030/2840633
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