Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
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DRV warnt IATA vor Folgen des Verlusts der Anti-Trust-Immunität / Vorgehen gegen IATA-Preisabsprachen / Kartellamts-Entscheidung zu Lufthansa-Nullprovision vor September 2004 erwartet

(Berlin) – Ab 1. Mai 2004 verliert die International Air Transport Association (IATA) aufgrund des Inkrafttretens der EU-Verordnung 1/2003 vom 16. Dezember 2002 den Status eines geduldeten Kartells (Anti-Trust-Immunität). Damit könne die IATA von jedem Reisebüro innerhalb der Europäischen Union vor einem nationalen Gericht nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats als Kartell angegriffen werden. Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) und sein europäischer Dachverband Group of National Travel Agents‘ and Tour Operators‘ Associations within the EU (ECTAA) hätten den Eindruck, daß die IATA auf diese neue Situation nicht angemessen vorbereitet ist, kommentierte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. H. Jochen Martin die Entwicklung heute in Berlin.

Seit zwei Jahren hätten beide Verbände die IATA wiederholt auf mögliche Konsequenzen hingewiesen: Daß in der Folge die IATA und die in ihr zusammengeschlossenen Fluggesellschaften im Geschäftsverkehr mit den Reisebüros nicht mehr wie bisher auftreten können, sei den Vertretern der IATA anscheinend erst im Herbst vergangenen Jahres bewußt geworden, bedauerte der DRV-Hauptgeschäftsführer. Andernfalls hätte die IATA sehr viel früher auf wiederholte Gesprächsangebote der ECTAA hinsichtlich einer Revision des Passenger Agency Programmes und des Passenger Sales Agency Agreements mit dem Ziel einer ausgewogenen, die Interessen beider Seiten berücksichtigenden, Lösung eingehen müssen.

Diese nicht nachvollziehbare Haltung habe die ECTAA dazu genötigt, im Namen ihrer Mitgliedsverbände ein formelles Verfahren gegen die IATA bei der Europäischen Kommission einzuleiteten, sagte Dr. H. Jochen Martin: Diese – einer Klage nach deutschem Recht entsprechende – Complaint richte sich gegen die Zulassungskriterien für IATA-Agenten, die Regelungen für Satellit Ticket Printer (STP), den Umgang mit dem Billing und Settlement Plan (BSP) und den diskriminierungsfreien Zugang der IATA-Agenten zu allen Preisen aller IATA-Mitglieder.

Diesbezüglich hat die Kommission gegenüber der IATA konkrete Anforderungen definiert. Insbesondere ist der Airline-Verbund gehalten, sich mit der ECTAA bis Ende Juli 2004 über die strittigen Punkte zu einigen. Sollte es nicht dazu kommen, wolle die Kommission intervenieren. Wie diese Intervention konkret aussehen werde, lasse sich zur Zeit noch nicht absehen, so der DRV-Hauptgeschäftsführer.

Unabhängig davon, habe der deutsche Mitgliedsverband die ECTAA aufgefordert, das Thema kartellrechtswidriger Preisabsprachen unter dem Dach der IATA gegenüber der Kommission mit Nachdruck aufzugreifen – sei es innerhalb des laufenden Klageverfahrens, oder im Wege einer gesonderten Complaint. Konkreter Anlaß sei die Information, daß derartige Preisabsprachen auch für dieses Jahr über IATA-Gremien gelaufen sind.

Dr. H. Jochen Martin berichtete, daß der DRV parallel dazu wegen der von der Deutschen Lufthansa angestrebten Nullvergütung auf nationaler Ebene bereits Ende 2003 mit dem Bundeskartellamt Kontakt aufgenommen und der Bonner Behörde im Februar dieses Jahres eine ausführliche, schriftliche Begründung vorgelegt habe. Der Branchenverband rechne noch vor dem geplanten Wirksamwerden der LH-Änderungskündigungen am 1. September 2004 mit einer Entscheidung des Bundeskartellamts, erklärte der Hauptgeschäftsführer.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Albrechtstr. 10, 10117 Berlin Telefon: 030/28406-0, Telefax: 030/28406-30

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