Pressemitteilung | Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV)
Anzeige

DRV zu ersten Verlautbarungen zum Trilog-Ergebnis zu Artikel 148/168 GMO / Migende: „Ein Ergebnis, das aufatmen lässt. Die Vernunft hat gesiegt.“

(Berlin) - Nach ersten Verlautbarungen zur gestrigen Trilog-Entscheidung, soll die geplante Vertragspflicht mit Ausnahmen und nationalen Gestaltungsspielräumen gekoppelt sein. Demnach bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, ob die im Artikel 168 GMO geregelte Vertragspflicht national angewendet werden muss. Außerdem bleiben Genossenschaften von der Anwendung der Vertragspflicht beim Artikel 148 GMO ausgenommen.

DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende kommentiert auf Grundlage dieser Informationen: „Dies ist ein gutes Ergebnis, das aufatmen lässt. Die Vernunft hat gesiegt.“ Mit solch einer Entscheidung im Trilog wären drohende massive Schäden für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft abgewendet, macht Migende deutlich: „Die EU hat die letztmögliche Ausfahrt genommen und gerade noch rechtzeitig wieder den Weg zu den Grundsätzen marktwirtschaftlichen Handelns eingeschlagen.“ Im Trilog wurde offenbar vereinbart, dass die Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland selbst entscheiden können, ob sie staatlich in die Märkte eingreifen oder sich zu freien Märkten zu bekennen. Migende: „Damit bleibt die Preisgestaltung Angelegenheit der Unternehmen und der Erzeugerinnen und Erzeuger. Die funktionierenden Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage bleiben unangetastet. Mit zu den Gewinnern zählen damit vor allem auch die Erzeuger, die bei Verschärfungen der Vertragspflicht Einbußen erleiden würden.“

Zur Ausnahme von Genossenschaften stellt der DRV-Hauptgeschäftsführer fest: „Die EU erkennt die besondere und starke Rolle von Genossenschaften an. Dies ist Ermutigung und Bestätigung für eine Rechts- und Unternehmensform, die auf kooperatives Handeln und Entscheidungsfindungen setzt. Genossenschaften stehen in besonderem Maße für die Werte der Sozialen Marktwirtschaft.“

Migende bewertet das bisher bekanntgewordene Trilog-Ergebnis als „einen guten Tag für die Branche, für die Genossenschaften, für die Verbraucherinnen und Verbraucher und vor allem auch für die Erzeugerinnen und Erzeuger.“ Denn man dürfe nie das eigentliche Ziel der Gemeinsamen Marktorganisation vergessen: Die Erzeugerinnen und Erzeuger zu stärken. Migende: „Eingriffe in die Vertrags- und Satzungsautonomie führen in der Praxis zu geringeren Preisen für die Erzeuger. Dies ist Fakt, dies ist wissenschaftlich und empirisch belegt.“

Ein Wermutstropfen bleibt für den DRV, dass nach wie vor die nationalen Regierungen die Vertragsplicht explizit für einzelne Sektoren und Produktgruppen aufheben müssen. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass innerhalb der EU Markteingriffe gefördert werden und Mitgliedstaaten sich individuell aktiv davor schützen müssen“, so Migende.

Der DRV-Hauptgeschäftsführer skizziert die nächsten Schritte: „Nun müssen Rat und Parlament das Ergebnis noch bestätigen. Vor allem aber: Deutschland muss die Ausnahmen nutzen und eine praktikable Lösung für die neuen Vorgaben finden. Es gilt weiterhin, die Grundwerte unserer Sozialen Marktwirtschaft zu verteidigen und zu leben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV), Marcus Gernsbeck, Pressesprecher(in), Pariser Platz 3, 10117 Berlin, Telefon: 030 856214-430

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige